#KSSAdventskalender Die „verbindlichen Mindeststandarts für Promovierende“ stehen zwar im Koalitionsvertrag. Doch als diesen Sommer das Gesetz novilliert wurde, hielt es die Staatsregierung nicht für Notwendig hier Änderungen vorzunehmen. Die aktuelle gesetzliche Lage sieht es nicht einmal vor, dass Professor*innen gegenüber der Hochschule angeben, wer bei Ihnen promoviert. So sagte Prof. Müller Steinhagen, Rektor der TU Dresden und Vorsitzender der Landesrektor*innenkonferenz,Hier weiter lesen…