Staatsregierung veröffentlicht neue Beschlüsse zu SARS-CoV-2
Anlässlich der heutigen Pressekonferenz der sächsischen Staatsregierung zum Ausbruch des SARS-CoV-2 sog. Coronavirus in Sachsen erklärt der Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), Lasse Emcken:
„Wir unterstützen die Forderung des Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow und fordern die Landesrektorinnenkonferenz auf den Empfehlungen zu folgen und den Beginn des Sommersemesters 2020 zu verschieben. Zum jetzigen Zeitpunkt muss es oberste Priorität sein, eine Verbreitung zu verlangsamen, was nur durch eine Unterbrechung des Lehrbetriebes erreicht werden kann. Nach §31 SächsHSFG muss die KSS zur finalen Entscheidung darüber angehört werden. Die letztendliche Entscheidung über das Verlegen des Semesterstarts trifft die Landesrektorinnenkonferenz und nicht der Minister. Wir stehen Allzeit bereit die Landesrektorinnenkonferenz bei einer schnellen Lösung zu beraten.”
„Uns ist wichtig, dass es zu keinen Nachteilen für Studierende kommt. Egal ob Praktika oder Veranstaltungen ausfallen oder wegen eigener Krankheit. Gerade Fakultäten, die sonst das erweiterte Auskunftsformular verlangen, müssen jetzt die telefonisch erhaltene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anerkennen“, so Nathalie Schmidt, Geschäftsführerin für Soziales und Hochschulpolitik des StuRa der TU Dresden.
„Auch wenn teilweise gefordert wird anlässlich der Epidemie auf E-Learning-Angebote auszuweichen, halten wir dies aus verschiedenen Gründen für falsch. E-Learning ist in Sachsen bisher katastrophal umgesetzt. Deswegen ist es für uns nicht absehbar, welche Folgen eine digitale Umstellung der Lehre auf die Studierenden hätte. Stattdessen muss der resultierende Ausfall des Studiums durch Land und Bund kompensiert werden. Das kann nur die BAföG-wirksame Aussetzung der Regelstudienzeit sein, bis der reguläre Hochschulbetrieb wieder gewährleistet werden kann”, fordert Emcken abschließend.
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Ein .pdf der Pressemitteilung findet sich hier.