Leider haben wir ja keine gesetzlichen landeseinheitlichen Mindeststandards zur Abfederung der Nachteile im Studium durch die Corona Pandemie, wie von uns schon lang gefordert. Dazu könnt ihr noch mehr hier nachlesen. Dementsprechend hat jede Hochschule eigene Regelungen. Wir versuchen für euch die wichtigsten Maßnahmen der einzelnen Hochschulen zu recherchieren und als Übersichten zur Verfügung zu stellen. Damit bekommt ihr einen Überblick nicht nur über die Regelungen eurer, sondern auch der anderen Hochschulen. Wir hoffen außerdem so mehr Druck auf die Hochschulen ohne umfassende Regelungen zu machen und euren lokalen Studierendenräten Argumente zu liefern noch mehr für euch herausholen zu können.
Semester- und Prüfungsregelungen im Sommersemester 2021
Disclaimer: Es handelt sich hierbei nur um zusammengefasste und nicht vollständige Regelungen. Einige Spezialfälle und Fristen sind eventuell nicht mit abgedeckt. Deswegen sollte unbedingt auf der Homepage der eigenen Hochschule nochmal nachgeschaut und im Zweifel direkt vor Ort nachgefragt werden. Außerdem haben wir die Informationen zu großen Teilen auch nur von den Webseiten der einzelnen Hochschulen. Was es eventuell an zusätzlichen Regelungen gibt, die nur intern kommuniziert worden sind, können wir hier nicht abbilden.
Regelungen der einzelnen Hochschulen
- Nichtanrechnung des Semesters: Ja, das Semester kann nicht angerechnet werden. Ab 01.10. ist hierfür ein Antrag ohne Nachweise und Voraussetzungen im Online Portal Selma zu stellen.
- Prüfungsformen- und bewertung: Prüfungsformen können von der in der Modulbeschreibung festgelegten Form abweichen. Das Ergebnis kann bis zum Ende des nächsten Wintersemesters abgelehnt und die Prüfung danach im gleichen Versuch nochmal geschrieben werden.
- Prüfungsfristen: Die Fristen für Wiederholungsprüfungen sind ausgesetzt und werden um ein Semester verlängert. Alle anderen Fristen können durch die Nichtanrechnung bei Bedarf verlängert werden.
- Nichtanrechnung des Semesters: Ja, das Semester kann nicht angerechnet werden. Bereits jetzt ab dem 15.05. ist es möglich ein Antrag ohne Nachweise und Voraussetzungen im Online Portal AlmaWeb zu stellen.
- Prüfungsformen- und bewertung: Prüfungsformen können von der in der Modulbeschreibung festgelegten Form abweichen. Nur nicht bestandene Prüfungen dieses Semesters werden nicht gewertet und gelten wie ein Rücktritt.
- Prüfungsfristen: Prüfungen, die aufgrund einer Prüfungsfrist angetreten werden müssten, aber nicht angetreten werden gelten nicht als nicht bestanden.
- Nichtanrechnung des Semesters: Ja, das Semester wird per Rektorerlass für alle Studierenden nicht angerechnet.
- Prüfungsformen- und bewertung: Prüfungsformen können von der in der Modulbeschreibung festgelegten Form abweichen. Wenn sie das tun (betrifft schon allein digitale statt präsente Durchführung), dann kann das Ergebnis bis zum Ende des nächsten Wintersemesters abgelehnt und die Prüfung danach im gleichen Versuch nochmal geschrieben werden.
- Prüfungsfristen: Die Fristen für die Wiederholungsprüfungen werden ausgesetzt und bis zum nächst möglichen Prüfungsversuch verlängert.
- Nichtanrechnung des Semesters: Eine Nichtanrechnung des Semesters kann beantragt werden und wird bewilligt, wenn Leistungen nicht in vollem Umfang erbracht werden. Der Antrag ist spätestens zum Ende des kommenden Wintersemesters zu stellen.
- Prüfungsformen- und bewertung: Prüfungsformen können von der in der Modulbeschreibung festgelegten Form abweichen. In einigen Studiengängen kann das Ergebnis abgelehnt und die Prüfung danach im gleichen Versuch nochmal geschrieben werden.
- Prüfungsfristen: Die Prüfungsfristen werden für dieses Semester ausgesetzt und damit um ein Semester verlängert.
- Nichtanrechnung des Semesters: Ja, es erfolgt eine automatische Nichtanrechnung des Semesters, allerdings erst, wenn die Studierenden die Regelstudienzeit überschreiten.
- Prüfungsformen- und bewertung: Prüfungsformen können von der in der Modulbeschreibung festgelegten Form abweichen. Das Ergebnis kann bis zum 30.11. abgelehnt und die Prüfung danach im gleichen Versuch nochmal geschrieben werden.
- Prüfungsfristen: Die Prüfungsfristen werden um ein Semester verlängert.
- Nichtanrechnung des Semesters: Eine Nichtanrechnung ist in einigen Studiengängen, aber nicht universitätsweit möglich. Weitere Informationen gibt es an der Hochschule selbst.
- Prüfungsformen- und bewertung: Prüfungsformen können von der in der Modulbeschreibung festgelegten Form abweichen.
- Prüfungsfristen: Prüfungsfristen sind nicht ausgesetzt.
- Nichtanrechnung des Semesters: Ja, das Semester wird per Rektorerlass für alle Studierenden nicht angerechnet.
- Prüfungsformen- und bewertung: Prüfungsformen können von der in der Modulbeschreibung festgelegten Form abweichen.
- Prüfungsfristen: Die Prüfungsfristen werden für dieses Semester ausgesetzt und damit um ein Semester verlängert.
- Nichtanrechnung des Semesters: Ja, die Nichtanrechnung erfolgt mit der Rückmeldung zum Wintersemester automatisch.
- Prüfungsformen- und bewertung: Prüfungsformen können von der in der Modulbeschreibung festgelegten Form abweichen. Das Ergebnis von im Sommersemester nicht bestandene Prüfungen werden gestrichen und die Prüfungsversuche bleiben erhalten. Bei bestandenen Prüfungen kann innerhalb von vier Widerspruch eingelegt werden und die Prüfung auch im gleichen Versuch erneut unternommen werden.
- Prüfungsfristen: Die Prüfungsfristen werden für dieses Semester ausgesetzt und damit um ein Semester verlängert.
- Nichtanrechnung des Semesters: Ja, das Semester kann auf Antrag nicht angerechnet werden. Der Antrag ist bis spätestens Ende des Wintersemesters oder der Regelstudienzeit zu stellen.
- Prüfungsformen- und bewertung: Prüfungsformen können von der in der Modulbeschreibung festgelegten Form abweichen. Das Ergebnis kann bis zum Ende des nächsten Wintersemesters abgelehnt und die Prüfung danach im gleichen Versuch nochmal geschrieben werden.
- Prüfungsfristen: Die Prüfungsfristen werden für dieses Semester ausgesetzt und damit um ein Semester verlängert.
- Nichtanrechnung des Semesters: Die Regelstudienzeit kann den Studierenden auf Antrag unkompliziert um ein Semester verlängert werden, wenn sie Studien- und Prüfungsleistungen nicht umfänglich erbringen können
- Prüfungsformen- und bewertung: Prüfungsformen können von der in der Modulbeschreibung festgelegten Form abweichen.
- Prüfungsfristen: Die Prüfungsfristen werden für dieses Semester ausgesetzt und damit um ein Semester verlängert.
- Nichtanrechnung des Semesters: Nach Angaben der Studierendenvertreter*innen ist die Möglichkeit eines Antrags auf Nichtanrechnung bwz. Kreativsemester gegeben. Offiziell auf der Webiste ist dazu keine Aussage getroffen.
- Prüfungsformen- und bewertung: Uns sind keine Informationen zu möglichen Änderungen im Vergleich zum Normalbetrieb bekannt.
- Prüfungsfristen: Uns ist nicht bekannt, ob es zur Aussetzung der Fristen kommt.
- Nichtanrechnung des Semesters: Ja, das Semester kann nicht angerechnet werden. Anträge dafür müssen in unterschiedlicher Frist bei den Prüfungsausschüssen gestellt werden.
- Prüfungsformen- und bewertung: Uns sind keine Informationen zu möglichen Änderungen im Vergleich zum Normalbetrieb bekannt.
- Prüfungsfristen: Uns ist nicht bekannt, ob es zur Aussetzung der Fristen kommt.
- Nichtanrechnung des Semesters: Ja, das Semester kann nicht angerechnet werden. Mehr Informationen dazu gibt es von der Hochschule selbst.
- Prüfungsformen- und bewertung: Prüfungsformen können von der in der Modulbeschreibung festgelegten Form abweichen.
- Prüfungsfristen: Uns ist nicht bekannt, ob es zur Aussetzung der Fristen kommt.
- Nichtanrechnung des Semesters: Uns ist nicht bekannt, ob es eine Möglichkeit dazu gibt.
- Prüfungsformen- und bewertung: Uns sind keine Informationen zu möglichen Änderungen im Vergleich zum Normalbetrieb bekannt.
- Prüfungsfristen: Uns ist nicht bekannt, ob es zur Aussetzung der Fristen kommt.
Semester- und Prüfungsregelungen im Wintersemester 2020/21
Disclaimer: Die Tabelle dient nur der Übersicht und stellt die Regelungen vereinfacht dar. Für die konkrete Ausgestaltung an den jeweiligen Hochschulen solltet ihr euch die Auflistung hier drunter genau anschauen oder euch direkt auf den entsprechenden Webseiten eurer Hochschulen informieren. Mit dieser Übersicht können wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit erheben. Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, um euch über die verschiedenen Regelungen zu informieren. Sollten euch Fehler auffallen oder ihr noch mehr Informationen haben, schreibt uns gern und wir ergänzen diese Sammlung.
Regelungen der einzelnen Hochschulen
Vorlesungszeiten Wintersemester 2020/21
Durch Corona haben sich auch die Abläufe an Schulen und insbesondere die Abschlüsse verschoben. Das heißt, dass die Bewerbungsverfahren für die Hochschulen nicht mehr wie gewohnt ablaufen und sich auch nach hinten verschieben. Das führt an vielen Hochschulen dazu, dass die Vorlesungszeiten sich im Gegensatz zu normalen Semestern ändern.
Dank dem DGB Sachsen gibt es eine Übersicht zu den geänderten Vorlesungszeiten im Freistaat. Wir haben diese Übersicht in der folgenden Tabelle aufgenommen und für alle sächsischen Hochschulen aufbereitet wann das Semester wieder los geht und wann es endet. Mit den Links auf den Hochschulen kommt man direkt zu den Seiten der Hochschulen auf denen der Studienjahresablauf bekannt gegeben wird.
Vorlesungsbeginn | Vorlesungsende | |||
Hochschule | Erstes Fachsemester |
Höheres Fachsemester |
Erstes Fachsemester |
Höheres Fachsemester |
TU Dresden* | 26.10.20 | 06.02.21 | ||
Universität Leipzig* | 26.10.20 | 06.02.21 | ||
TU Chemnitz | 12.10.20 | 06.02.21 | ||
TU BA Freiberg | 19.10.20 | 12.02.21 | ||
HTW Dresden | 12.10.20 | 31.01.21 | ||
HTWK Leipzig | 26.10.20 | 12.10.20 | 12.02.21 | 29.01.21 |
HfM Dresden | 12.10.20 | ? | ||
HfBK Dresden | 05.10.20 | 29.01.21 | ||
HS Zittau/Görlitz | 26.10.20 | 05.10.20 | 22.01.21 | |
HS Mittweida | 19.10.20 | 05.02.21 | ||
WHS Zwickau | 28.09.20 | 05.10.20 | 31.01.21 | |
HGB Leipzig | 05.10.20 | 29.01.21 | ||
HMT Leipzig | ||||
Palucca HS Dresden | 31.08.20 |
* Die medizinischen Studiengänge weichen ab. An der TU Dresden starten die Erstsemester*innen der Medizinischen Fakultät am 02.11. und die höheren Fachsemester am 12.10. An der Uni Leipzig geht es für das 2. Fachsemester ab 19.10. weiter.