Forderungen der Fachschaftsräte der lehramtsbildenden Hochschulen in Sachsen zur LAPO I
Prüfungen (jetzt § 12 Punkt 7, Wegfall von § 12a und § 12b)
Forderung: Die Möglichkeit der Videotelefonie bei mündlichen Prüfungen (ehem. §12a) muss während einer Pandemie auch gewährt werden, wenn Studierende dies einfordern (auch ohne Nachweis “unerheblicher Gefahr“ oder „unverhältnismäßigen Aufwands“).
- Es kann aus Infektionsschutz-Gründen keine Anreise zur Prüfung, auch nicht zu einer Videoprüfung, erzwungen werden. Es muss möglich sein, die mündliche Prüfung von zu Hause aus abzulegen. War überdies die Möglichkeit der Vorbereitung auf die schriftlichen oder die mündlichen Prüfungen erheblich eingeschränkt (Bsp. Kinderbetreuung weg. Kita-/Schulschließung), müssen Prüfungsbestandteile entfallen.
Nachteilsausgleich (ehem. § 14, jetzt § 15)
Forderung: Nachteilsausgleiche sind auch für Corona-Risikogruppen und andere benachteiligte Studierende (z.B. schwangere Studierende oder Studierende mit Betreuungspflichten) zu gewähren, nicht nur für Studierende mit Behinderung.
- Generell dürfen Studierende nicht gezwungen werden, Prüfungsteile wegen Pandemie-Umständen in den nächsten Prüfungszeitraum verschieben zu müssen, da sich viele Studierende eine Verlängerung ihres Studiums oft nicht leisten können. Hierfür brauchen wir die Möglichkeit einen Nachteilsausgleich beantragen zu können, damit alle Studierende ihr Studium beenden können.
Mängel im Prüfungsverfahren (neuer § 14)
Forderung: Studierende müssen im Falle von Prüfungsmängeln das Recht, aber nicht die Pflicht haben, die Prüfung im selben Prüfungszeitraum zu wiederholen.
- Wiederholungen von Prüfungen ist kein sinnvoller Umgang mit Mängeln im Prüfungsverfahren bzw. darf nur der letzte Umgang damit sein. Falls Wiederholung, muss diese im selben Prüfungszeitraum möglich sein.
Querschnittsthemen
Forderung: Wir brauchen eine langfristige Implementierungsstrategie für die wichtigen Themen unserer Zeit! Wir fordern eine langfristige Strategie, um Inklusion, Medienbildung, Demokratiebildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in die Lehramtsausbildung zu integrieren. (Bsp. politische Bildung: Muss in allen Schulformen in den Bildungswissenschaften vorkommen!)
- Inklusionsgedanke ist in der aktuell vorliegenden Novellierung nur in Ansätzen zu erkennen. Inhaltlich bedeutet das: Module werden dadurch zwar ergänzt, sind aber eigentlich thematisch schon voll. In der neuen Fassung der LAPO fällt inhaltlich nichts weg – Inklusion und die anderen Themen bräuchten aber “echte” Kapazitäten, eigene oder stark veränderte Lehrveranstaltungen.
- Bsp. Grundschule: 5 LP kommen für Inklusion dazu, aber was soll dafür wegfallen?