Studentische Interessenvertretung direkt im Sächsischen Landtag?!

Wir waren letzten Montag wieder zu einer Anhörung in den Sächsischen Wissenschaftsausschuss geladen! Dort hatten wir die Möglichkeit, unter mehreren Sachverständigen eine Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf abzugeben und standen den Abgeordneten im Ausschuss für Rückfragen zur Verfügung. 
Damit wurde den Anwesenden ermöglicht, sich ihre Meinung auf Grundlade fundierter Expertise selbst bilden zu können. Da die KSS gemäß SächsHSFG zu Gesetzesänderungen, die das Hochschulgesetz betreffen, auch gehört werden muss, zählten auch wir zu diesen Expert*innen und vertraten die studentischen Interessen im Ausschuss. 
 
Worum ging es in der Anhörung?
 
Es ging zum einen vordergründig um ein neues Gesetz zur Sicherung des ärztlichen Bedarfs in ländlichen Gebieten – der Landärzt*innenquote – und zum anderen wurde die Wiederherstellung der Verfassten Studierendenschaft behandelt. 
Die Idee einer Landärzt*innenquote ist es, eine Vorabquote für das Medizinstudium zu schaffen. Auf diese Studienplätze können sich angehende Studierende gesondert bewerben. Sollte der Studienplatz angetreten werden, verpflichten sie sich dafür, direkt nach ihrer mindestens elfjährigen Ausbildung und dem Erhalt der Approbation für weitere zehn Jahre eine Tätigkeit als zumeist Allgemeinmediziner*innen im ländlichen Raum auszuüben. Andernfalls würde ihnen eine Vertragsstrafe von derzeit 250.000 Euro drohen. Demnach soll die Quote eine Maßnahme gegen die medizinische Unterversorgung auf dem Land darstellen.
 
Die Wiederherstellung der verfassten Studierendenschaft bedeutet, dass die 2012 eingeführte Austrittsoption aus dieser nun abgeschafft werden soll. Die verfasste Studierendenschaft setzt sich eigentlich aus allen Studierenden einer Hochschule zusammen und ist eine demokratische Solidargemeinschaft, die von den Fachschafts- und Studierendenräten, sowie uns als KSS vertreten wird. So zahlen beispielsweise alle Mitglieder einen gewissen Beitrag, um damit gemeinsam ein Semesterticket oder günstiges Essen in der Mensa zu finanzieren. Jedoch gibt es seit knapp einem Jahrzehnt eine Austrittsoption aus dieser Gemeinschaft, wodurch die Studierenden, die austreten, keine Beiträge mehr zahlen und sich nicht mehr durch die gewählten Vertretungen repräsentieren lassen. Diese Austrittsoption soll mit dem Gesetz nun abgeschafft werden.
 
Was halten wir nun davon?
 
Die Landärzt*innenquote lehnen wir klar ab. Aus unserer Sicht kann es keine Lösung sein, Studienanfänger*innen auf mehr als zwei Jahrzehnte zu verpflichten und damit ihre freie Lebensgestaltung derart einzuschränken. Noch dazu gibt es andere Maßnahmen, wie das Medizinstudium zu reformieren, während des Studiums Anreize zu schaffen oder den ländlichen Raum bzw. ärztliche Tätigkeit aktiver zu unterstützen und Ärzt*innen zum Beispiel bei einer Niederlassung auf dem Land aktiv zu fördern. Diese Alternativen würden schneller, zielgenauer und nachhaltiger wirken. Aufgrund des grundrechtseinschränkenden Charakters halten wir die Quote in keinster Weise für das Mittel der Wahl. 
Die Abschaffung der Austrittsoption aus der verfassten Studierendenschaft wiederum halten wir für unbedingt notwendig. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Studierende aus der demokratisch organisierten Studierendenschaft einfach austreten können, anstelle sich an den demokratischen Prozessen zu beteiligen, um die eigenen Vorstellungen umzusetzen. Mit der Wiederherstellung der verfassten Studierendenschaft können die gewählten Vertretungen mit einer gestärkteren Stimme handeln und auch Angebote wie z.B. das Semesterticket noch attraktiver gestalten.
Wir kritisieren allerdings grundsätzlich, dass die beiden Themen in dieser Form miteinander vermischt werden. Es ist offensichtlich, dass keinerlei gemeinsame Schnittmengen bestehen und sie lediglich aus strategischen Gründen gemeinsam behandelt und abgestimmt werden sollen. Aufgrund der ohnehin schon hohen Komplexität der beiden Bereiche benötigen sie ausreichend Raum, um getrennt voneinander ausführlich diskutiert zu werden.
 
Wie lief nun also die Anhörung?
 
Es ist genau das eingetreten, was wir kritisiert und befürchtet haben. Die Anhörung drehte sich fast ausschließlich um die Landärzt*innenquote und unsere Sprecherin Bine war die Einzige, die sich in ihrem Eingangsstatement zur verfassten Studierendenschaft geäußert hat. Auch die Kritik an der Quote und der gemeinsamen Behandlung haben wir zu Beginn vorgetragen. Fragen gingen fast ausschließlich an die anderen Sachverständigen und handelten sich vor allem um die juristischen Details der Quotenregelung. Auf die Sicht der Studierenden als eine der Hauptbetroffenen wurde leider so gut wie gar nicht eingegangen.
 
Nichtsdestotrotz freuen wir uns sehr, dass der jahrelange Kampf für die Abschaffung der Austrittsoption endlich Früchte trägt.. Für die Landärzt*innenquote kamen sowohl von uns, als auch von den anderen Sachverständigen noch einige konstruktive Vorschläge, wie die Möglichkeit nach einer Teilzeit- anstelle einer Vollzeittätigkeit und die weitere Stärkung der Allgemeinmediziner*innen auf dem Land. Wir hoffen dadurch, diese Maßnahme zumindest noch ein bisschen in ihrem einschränkenden Charakter abschwächen zu können.
 
Den gesamten Prozess werden wir selbstverständlich auch weiterhin begleiten und euch auf dem neuesten Stand halten. Das gesamte Eingangsstatement, das Bine so ähnlich im Landtag vorgetragen hat, könnt ihr hier nachlesen

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