12. Newsletter 2021

Liebe Mitstreiter*innen und Interessierte der KSS,

hiermit erhaltet ihr den letzten Newsletter von eurer Landesstudierendenvertretung in diesem Jahr. Wie gewohnt, berichten wir euch wieder kurz über die Themen des vergangenen Monats. Entschuldigt, wenn es aufgrund der vielen Themen, die momentan anstehen, doch mal etwas ausführlicher geworden ist. Wir haben jedoch auch ein kleines Weihnachtsgeschenk für euch erkämpft: Alles zur Regelstudienzeitverlängerung könnt ihr auch nochmal auf unserer Webseite nachlesen.

Hier alle Themen im Newsletter:

  1. Corona-Regelungen an den Hochschulen: Onlinebetrieb, die vierte.
  2. Regelstudienzeitverlängerung und Stand um Freiversuche
  3. Treffen mit Landtagsabgeordneten – Stand zur Novellierung des SächsHSFG und Semesterticket
  4. TV-Stud
  5. Sitzung des Landessprecher*innenrates
  6. Ausblick

Hier könnt ihr den Newsletter abonnieren!

Damit hört ihr das nächste Mal wieder im neuen Jahr von uns – auch wir begeben uns über die Feiertage in eine kleine Weihnachtspause. Nach diesem erneut turbulentem Jahr wünschen wir Euch nun endlich ein paar entspannte Tage, arbeitet nicht an zu vielen Abgaben über die Weihnachtszeit ( 😉 ) und startet gestärkt in 2022!

 

Herzlichst

Eure Landesstudierendenvertretung

 

Paul und Bine

Sprecher*innen der KSS

 

1. Corona-Regelungen an den Hochschulen: Onlinebetrieb, die vierte.

Besonders zu Beginn des Monats haben wir uns mit Blick auf die rasant ansteigenenden Infektionszahlen in Sachsen für mehr Infektionsschutz an den Hochschulen eingesetzt. Hierfür forderten wir beispielsweise stärkere Kontrollen der Geimpft-, Genesenen- und Testnachweise sowie die Umsetzung der 2G-Regel an den Hochschulen solange diese gesellschaftlich auch in anderen Bereichen erforderlich ist. Ziel war es mit entsprechend schärferen Maßnahmen, die komplette Rückkehr ins Digitale so lange wie möglich zu verhindern. Mitte des Monats reagierten die Hochschulen mit einem Eckpunktepapier der Landesrektor*innenkonferenz (LRK) [1], in welchem verkündet wurde, dass die Hochschulen nun ihrer Verantwortung nachkommen müssen und daher die großflächige Rückkehr in den Onlinebetrieb unter den aktuellen Bedingungen unausweichlich sei. Bis zum 21. Januar sollen diese Regelungen vorläufig als Empfehlungen für alle Hochschulen gelten. Bei dieser Entscheidung wurden wir als Studierende mal wieder nicht einbezogen. Außerdem kritisierten wir im Zuge dessen scharf, dass nicht gleichzeitig Vorkehrungen zum Ausgleich der Nachteile für Studis getroffen wurden. Deswegen drängten wir noch einmal auf unsere seit mehreren Monaten bestehende Forderungen nach einer erneuten Regelstudienzeitverlängerung sowie Freiversuche an den Hochschulen. Denn das vierte Corona-Semester bringt viele Studierende erneut an ihre Belastungsgrenzen: Austauschmöglichkeiten fehlen, die Qualität der Lehre kann im digitalen Format nicht wie in Präsenz sichergestellt werden, Zugang zu Lehrmöglichkeiten werden eingeschränkt, Nebenjobs brechen weg… Aktuell vernetzen wir uns daher auch wieder mit den Studierendenschaften anderer Bundesländer im Bündnis „Solidarsemester“ des fzs.

 

2. Regelstudienzeitverlängerung und Stand um Freiversuche

Nachdem wir mit dem erneuten Onlinesemester in allen möglichen Kontexten wieder verstärkt auf unsere Forderungen hingewiesen haben, konnten wir unter anderem auch durch die Unterstützung der hochschulpolitischen Sprecher*innen der Landtagsfraktionen DIE LINKE, SPD und Grünen und von gewerkschaftlicher Seite, erreichen, dass die Regelstudienzeit auch im aktuellen Wintersemester wieder verlängert wird. Das SMWK verkündete daher am 10. Dezember 2021 endlich, dass die Regelung in § 114a SächsHSFG auch im aktuellen Wintersemester greifen soll [2]. Da erneut sehr spät reagiert wurde, wird die Verordnung selbst voraussichtlich erst im Februar in Kraft treten. Das bedeutet, dass die Regelstudienzeit um ein weiteres Semester verlängert wird und ermöglicht für viele Studierende einen längeren BAföG Anspruch sowie eine Verzögerung in der Frist zum Zahlen von Langzeitstudiengebühren. Wie uns im Gespräch mit der Staatsssekretärin und der Landesrektor*innenkonferenz schließlich mitgeteilt wurde, wird die Antragstellung fürs BAföG voraussichtlich auch rückwirkend ab dem Monat Oktober 2021 möglich werden. Das heißt es sollten auch keine BAföG Ansprüche für vergangene Monate verloren gehen. Wir sind froh, dass die Probleme des vierten Pandemiesemesters damit erneut offiziell anerkannt wurden.Gleichsam hätte diese Entwicklung für uns jedoch auch bedeutet, dass z.B. die Nichtanrechnung von im Pandemiesemester abgelegten Prüfungsleistungen (Freiversuche) wieder gelten müssten. Von flächendeckenden und einheitlichen Regelungen kann jedoch aktuell nicht die Rede sein. Während an der TU Chemnitz erneut die Möglichkeit der Nichtanrechnung aller Prüfungsleistungen mit abweichender Lehr- und Prüfungsform existiert und an der HTWK Leipzig alle nicht bestandenen Prüfungsleistungen nicht angerechnet werden, zeigen viele Hochschulen keinerlei Bestrebungen dafür. An der Uni Leipzig und der HTW Dresden wurden entsprechende Anträge im Senat abgelehnt. An der TU Dresden wurde bisher beschlossen, dass sich Studierende noch am Tag der Prüfungsleistung bis 23.59 Uhr von der Prüfung abmelden können. Letztere Regelung ist an der betreffenden Hochschule jedoch noch rechtlich umstritten. Auch alle weiteren Ausgleichsregelungen werden hochschulautonom getroffen. Wir kritisieren weiter, wie in den letzten Semestern, dass Studierende zwar wieder von den gleichen Problemen im Studium während der Pandemie betroffen sind, jedoch getroffene Regelungen von Hochschule zu Hochschule völlig unterschiedlich sind.

 

3. Treffen mit Landtagsabgeordneten – Stand zur Novellierung des SächsHSFG und Semesterticket

Wie angekündigt haben wir uns in den letzten Wochen außerdem mit den hochschulpolitischen Sprecher*innen der demokratischen Landtagsfraktionen getroffen. Neben den aktuellen Bedingungen im Pandemiesemester und Absprachen bzgl. Regelstudienzeitverlängerung und Freiversuchen ging es vor allem um den derzeitigen Stand der Novellierung des Hochschulgesetzes und die politischen Unterstützungsmöglichkeiten für die Umsetzung eines landesweiten Semestertickets:

Dass das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz novelliert werden soll, ist fest im Koalitionsvertrag verankert und war bereits für 2020 geplant. Daher ist es uns stets ein Anliegen, vor allem die Koalition auf ihre Versprechen aufmerksam zu machen. Es wurde uns von Seiten des Ministeriums im Sommer diesen Jahres zugesagt, dass der geplante Referent*innenentwurf im Herbst 2021 vorgelegt wird. Daran wurde sich erneut nicht gehalten und der neue Zeitplan scheint nächstes Frühjahr dafür vorzusehen. Bis dahin werden wir die Politik jedoch auf die geplante Novellierung im Sinne der größten Mitgliedergruppe an den Hochschulen erinnern.

Bezüglich des Semestertickets haben wir an die auch im Koalitionsvertrag festgehaltene politische Erwartungshaltung zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft erinnert. Die Einführung eines landesweiten Semestertickets kann mit politischer Unterstützung und so ggf. mit staatlicher Bezuschussung begünstigt werden. Wir konnten in den Gesprächen mit den Landtagsabgeordneten vorsondieren in welche Richtung es gehen könnte und wie die verschiedenen Parteien zu dem Anliegen ungefähr stehen. Daraus ergaben sich auch schon konkrete Maßnahmen, die sowohl wir als auch sie in der nächsten Zeit angehen können, um die möglichen Optionen weiter abzuwägen. Demnächst wollen wir daher voraussichtlich eine Umfrage unter Sachsens Studierenden hierüber ankurbeln und auch mit den Anregungen aus der Politik in eine zweite Diskussionsrunde unter den studentischen Vertreter*innen gehen.

 

4. TV-Stud 

Auch beim sachsenweiten Bündnis für einen studentischen Tarifvertrag gibt es ein paar Neuigkeiten. Nach den bisherigen Streiktagen haben wir uns etwas neu aufgestellt und sind bemüht, mehr Studis aus ganz Sachsen und insbesondere die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte dazu zu bewegen, sich mit uns für bessere Arbeitsbedingungen für Studierende einzusetzen. Das Bündnis trifft sich nun regelmäßig, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Unter anderem seht ihr wohl bald auch auf den Social-Media-Kanälen, wie es um den TV-Stud in Sachsen steht und wie ihr unterstützen könnt. Das nächste Treffen findet dafür gleich zu Beginn des neuen Jahres statt – am 03. Januar um 17 Uhr online. Schreibt uns gern jederzeit, wenn auch ihr dabei sein wollt.

 

5. Sitzung des Landessprecher*innenrates

Am 11.12.2021 tagte der Landessprecher*innenrat. Es ging vorrangig um die geplanten internen Veränderungsmöglichkeiten. Die Studierendenschaften haben über ihre Vorstellungen diskutiert und uns erste Denkanstöße mitgegeben. Eine bessere Aufstellung unserer Finanzen und eine Überarbeitung der IT wurde befürwortet. Wir mussten uns zur Sitzung jedoch auch mit Anfeindungen beschäftigen, denen unsere Sprecher*innen aufgrund ihres Einsatzes für mehr Infektionsschutz an den Hochschulen begegnen mussten. Der LSR hat einen Beschluss hierüber gefasst, dass die Mitglieder der Landesstudierendenvertretung hinter ihren Sprecher*innen und weiteren Referent*innen stehen und dabei helfen, die Beschlüsse der KSS zu verbreiten. Außerdem haben wir Elisa als unsere neue Referentin für Lehramt bestätigt und fanden auch wieder die Zeit für einen Austausch über die aktuellen Coronaregelungen an den Hochschulen, wo unser Eindruck des Flickenteppichs verschiedenster Regelungen und Studienbedingungen bestätigt wurde. Auch die neuen KSS-Klamotten konnten wir vorstellen. Wer die Bestellung verpasst hat, kann die Sachen nun gern noch bei uns nachbestellen.

 

6. Ausblick

Gute Vorsätze für das neue Jahr sind so eine Sache: Wir hoffen jedenfalls, dass zumindest die Politik diese auch einhalten wird und damit auch die Anliegen von uns Studierenden wahrnimmt. Auch 2022 wird es viel zu tun geben: Zwischen der Novellierung des Hochschulgesetzes, dem Semesterticket oder einem TV Stud bleibt wohl auch Corona an den Hochschulen leider noch ein wichtiges Anliegen. Wir jedoch sind noch nicht müde, uns für die Studis in Sachsen einzusetzen. Mit der erneuten Regelstudienzeitverlängerung blicken wir etwas zuversichtlicher auf die anstehenden Belastungen, doch hoffen darauf, dass sich noch mehr Hochschulen für weitere Ausgleichsmöglichkeiten entscheiden und werden hier stark zur Vernetzung der Studierendenschaften beitragen. Über die Weihnachtspause wird es sicherlich jedoch auch um uns kurz ruhiger. Ihr hört aber auch im neuen Jahr mit Sicherheit wieder einiges von eurer Landesstudierendenvertretung!

Bis dahin wünschen wir euch ein schönes Weihnachtsfest und einen grandiosen Start ins neue Jahr.

 

[1] https://www.lrk-sachsen.de/wp-content/uploads/2021/12/2021-12-02_EckpunktepapierHochschulen.pdf

[2] https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1033313

 

Pressemitteilungen: 

Hochschulen: Verantwortung übernehmen statt Sonderstatus

Viertes Onlinesemester und noch immer nichts gelernt

Regelstudienzeitverlängerung: Na es geht doch! Fast.

 

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