Solidarität mit der Ukraine und Unterstützung der Betroffenen
Bereits 2015 hat die KSS als Landesstudierendenvertretung reagiert und einen Grundsatzbeschluss zum Umgang mit geflüchteten Menschen, welche nach Sachsen kommen, gefasst. In Anbetracht der gegenwärtigen Lage ist dieser nach wie vor aktuell. Um den Grundsatzbeschluss und damit unsere Forderungen zu bekräftigen sowie Solidarität für alle vom aktuellen Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen zu zeigen, wurde im März 2022 ein erneuter Beschluss bezogen auf die aktuelle Situation gefasst. Beide Beschlusstexte sind hier einsehbar:
Grundsatzbeschluss: Studierende kennen keine Grenzen – Refugees Welcome (19.09.2015)
Der LSR möge folgenden Grundsatz zum Verständnis der KSS als Landesstudierendenvertretung beschließen:
Den Menschen, die auf der Flucht sind und nach Sachsen kommen, muss geholfen werden. Die Hochschulen als integraler Bestandteil der Gesellschaft wollen dabei ihre Möglichkeiten zu einer Willkommenskultur nutzen. Studentisches Leben, Bildung und Forschung kennen nach unserem Verständnis keine Grenzen. Die KSS positioniert sich daher entschieden gegen rechte Tendenzen an Hochschulen. Damit ist es unerlässlich, dass studierwilligen geflüchteten Menschen der Hochschulzugang erleichtert wird, in schwierigen Fällen gemeinsam nach tragbaren Lösungen gesucht wird und sie bei der Wohnungssuche und der Beantragung von finanzieller Hilfe Unterstützung erhalten. Ebenso ist es unerlässlich ihnen bei der Anerkennung ihrer bisher erworben Abschlüsse und Studienleistungen behilflich zu sein. Innerhochschulischer Austausch von Studierenden und geflüchteten Menschen bietet dabei eine gute Möglichkeit Vorurteilen zuvor zu kommen und Barrieren zur Integration abzubauen. Daher ist eine gebührenfreie Gasthörerschaft für geflüchtete Menschen das mindeste, was an den sächsischen Hochschulen schnellstmöglich umgesetzt werden sollte.
Beschluss: Solidarität mit der Ukraine – Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene (12.03.2022)
Der LSR verurteilt den Angriffskrieg seitens der russischen Regierung und solidarisiert sich mit der ukrainischen Bevölkerung, allen gegen den Krieg Demonstrierenden und generell Betroffenen des Krieges. Die Amtsträger*innen sollen sich aktiv für die Betroffenen, insbesondere betroffene Studierende, einsetzen und zusammen mit den StuRä und der KSS öffentliche Forderungen an die Hochschulen und das SMWK herantragen.
- Universitäten und Hochschulen sollen die wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit den Folgen des Krieges, insbesondere Unterstützungsmöglichkeiten, auf ihren Webseiten zur Verfügung stellen. Dabei soll eine mehrsprachige Übersetzungen angestrebt werden, um mehr Reichweite zu generieren. Diese Informationen sind zur Weiterleitung und Verteilung auch an die unteren Einheiten wie Fakultäten weiterzugeben. Die Aktivitäten sollen zusätzlich durch Rundmails an alle Angehörigen regelmäßig kommuniziert werden.
- Hochschulen sollen sich ebenfalls solidarisch mit den Betroffenen des Krieges zeigen und Kontakt mit den ukrainischen Partnerhochschulen aufnehmen, um Informationen auszutauschen und ggf. Bedarfe zu ermitteln, wie effektiv geholfen werden kann.
- Direkte Hilfe für Geflüchtete soll durch die Bereitstellung eines Meldeportals für dauerhafte Unterbringungsmöglichkeiten gewährleistet werden. Turnhallen sollen für die Notwendigkeit zur kurzfristigen bzw. ersten Aufnahmemöglichkeit vorbereitet werden. Gemeinsam mit den Studierendenwerken sollen Unterbringungsmöglichkeiten und Versorgungsangebote geschaffen werden.
- Für die Abgabe von Sachspenden sollen zentrale Stellen am Campus bestenfalls in Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Stellen, eingerichtet werden.
- Eine Unterstützung für Austauschstudierende in Form von Verlängerungen des Studierendenstatuses, der Studienfinanzierung und des Visums sowie Hilfe bei der Wohnsituation. Für Geflüchtete soll darüber hinaus ein öffentliches Angebot für die unbürokratische Aufnahme in die Studierendengemeinschaft geschaffen werden.
- Die Ausweitung der psychosozialen Beratungen und Betreuungen der Studierendenwerke sowie über sie ausgereichte finanzielle Hilfen. Außerdem sollten Begleit- und Mentoring Angebote für ankommende Studierende eingerichtet werden, z.B. auch für amtliche Erledigungen, für die ggf. vorab geschult wird.
- Aufgrund des hohen Kinderanteils bei den Geflüchteten, soll eine Kinderbetreuung angeboten werden.
- Auch Drittstaatler*innen sollen Schutz in Deutschland und einen legalen Aufenthaltsstatus sowie die Möglichkeit erhalten, ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft ihr Studium in Deutschland fortsetzen zu dürfen
Entstehende Mehrbedarfe vor allem finanzieller Natur, muss das SMWK so schnell wie möglich ausgleichen.