Im Hintergrund sind mehrere Geldscheine zu sehen. Außerdem lässt sich auf dem Bild das Zitat von Sabine Giese, einer der Co-Sprecherinnen der KSS: "Es braucht noch viel mehr ein Umdenken beim Stellenwert von Bildung als nur das Streichen des Leistungsbudgets. Dauerhafte Aufgaben bedürfen einer dauerhaften Finanzierung."

Großer Wurf zu sinnvollerer Hochschulfinanzierung?

Sachsens Landesstudierendenvertretung begrüßt Änderung in Hochschulsteuerungsverordnung – sieht aber noch viel Luft nach oben

Auch an Sachsens Hochschulen ist die unzureichende Hochschulfinanzierung ein beständiges Leidensthema. Seit Jahren kritisiert die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), dass Hochschulen effizienz- und wirtschaftlichkeitsorientiert haushalten müssen und insbesondere Daueraufgaben lediglich durch befristete Projektmittel finanziert werden. Mit der aktuell geplanten Anpassung der Hochschulsteuerungsverordnung begrüßt die KSS, dass Hochschulen nun weniger in Abhängigkeit von ihren Leistungen finanziert werden. Die Landesstudierendenvertretung Sachsens kritisiert auf der anderen Seite jedoch weiterhin fehlende Verstetigungen von finanziellen Mitteln, die aus studentischer Sicht langfristig im Hochschulbereich notwendig wären.

Hintergrund:

Zur besseren Steuerung der finanziellen Mittel von Hochschulen seitens der Sächsischen Landesregierung existiert die Hochschulsteuerungsverordnung. Diese regelt die Grundsätze der Hochschulfinanzierung und die staatliche Einflussnahme auf die Entwicklung der Hochschulen anhand verschiedener Instrumente. Das Gesamtbudget, welches allen Hochschulen zur Verfügung steht, bestand bisher zu 90 % aus dem Grundbudget, zu 8 % aus dem Innovationsbudget und zu 2 % aus dem Leistungsbudget. Das Innovationsbudget wird zu 75 % entsprechend der Zielvereinbarungen zwischen Hochschulen und dem Wissenschaftsministerium und zu 25 % zentral vom SMWK als Initiativbudget zur Anschubfinanzierung und für hochschulübergreifende Programme vergeben. Werden die vereinbarten Ziele im Bereich Forschung, Lehre und Dritte Mission (darunter fallen unter anderem Lizenzkäufe und Ausgründungen) nicht erreicht, wird bei diesem Budget entsprechend gekürzt. Hier gab es bisher eine Dopplung mit dem Leistungsbudget, da zum Beispiel das Eintreiben von Drittmitteln Bestandteil von Zielvereinbarungen, aber auch im Leistungsbudget ist. Dieses wird je nach Hochschultyp in Abhängigkeit von den Absolvent*innenzahlen, der Höhe der Drittmitteleinnahmen und der Studierenden, welche ihr Studium in Regelstudienzeit beenden, vergeben.

Die zentrale Änderung in der Hochschulsteuerungsverordnung ist der Wegfall dieses Leistungsbudgets. Dieses soll nun ins Grundbudget übergehen. Dies begrüßt die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften in ihrer Stellungnahme. „Durch das Leistungsbudget und die Mittel aus den Zielerreichungen über das Innovationsbudget und schlussendlich durch die Drittmittel selbst wurden die Hochschulen doppelt und dreifach für das Eintreiben von diesen belohnt. Dabei sehen wir die Finanzierung von Lehre und Forschung durch Drittmittelgeber*innen sehr kritisch – schließlich laufen so die Hochschulen in die Gefahr, ihre Unabhängigkeit zu verlieren. Das ist fatal für eine gute Forschung und starke Lehre!“, fässt Uta Lemke, Sprecher*in der KSS, die Kritik an dem nun weggefallenen Leistungsbudget zusammen.

Allerdings wurden weitere zentrale Problempunkte wie die Verwirtschaftlichung der Hochschulen in der aktuellen Hochschulfinanzierung nicht adressiert. Auch vermisst die KSS Regelungen zur Verstetigung von Mitteln sowie eine Deckelung der Kürzungen bei Nichterreichen der Ziele, die die Hochschulen in Zusammenarbeit mit dem SMWK setzen und über das Innovationsbudget ausgezahlt werden. „Natürlich ist es sinnvoll und richtig, dass die Hochschulen Konsequenzen erfahren, wenn sie ihre selbst gesetzten und vereinbarten Ziele zur Weiterentwicklung wie zum Beispiel im Hinblick auf die Gleichstellung oder qualitativer Lehre nicht erreichen. Allerdings leidet durch zu hohe Kürzungen dann wiederum die Qualität der Studienbedingungen insgesamt, wodurch viele Ziele noch eher nicht erreicht werden können – ein Teufelskreis“, erläutert Sabine Giese, Sprecherin der KSS und schließt: „Die so bedeutsame Autonomie in der Forschung und Bildung ist unseres Erachtens nicht gegeben, wenn wirtschaftliche Interessen für Hochschulen weiterhin diese immense Rolle spielen. Es braucht noch viel mehr ein Umdenken als nur das Streichen des Leistungsbudgets. Wir sollten insgesamt neu abwägen, welchen Stellenwert Bildung in unserer Gesellschaft spielen sollte. Dauerhafte Aufgaben der Hochschulen bedürfen einer dauerhaft sichergestellten Finanzierung!“
Die komplette Stellungnahme der KSS zum Entwurf der neuen Hochschulsteuerungsverordnung findet ihr hier.