Liebe Mitstreiter*innen und Interessierte der KSS,
hiermit erhaltet ihr den monatlichen Rückblick über die aktuelle Arbeit eurer Landesstudierendenvertretung in Sachsen!
Unsere Themen im Juli:
- Zeitplan zur Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes
- KSS-Kampagne für das neue Gesetz
- Neues Transparenzgesetz in Sachsen mit zahlreichen Ausnahmen
- Offener Brief zum Aufenthaltstitel für alle aus der Ukraine geflüchteten Studierenden
- Novellierung der Hochschulsteuerungsverordnung
- Sitzung des Landessprecher*innenrates an der HTWK Leipzig
- Ausblick
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1. Zeitplan zur Novellierung des Hochschulgesetzes in Sachsen
Die seit 2020 versprochene komplette Überarbeitung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) wird nun mit einem angestrebten Zeitplan für die Novellierung konkreter. Nach dem Kabinettsbeschluss haben wir mittlerweile den Referent*innen-Entwurf des neuen Gesetzes zur Stellungnahme bis Ende September erhalten. Damit sind wir nun gut damit beschäftigt, den kompletten Gesetzesentwurf durchzuarbeiten und die studentische Sicht der Landespolitik gegenüber bis dahin verständlich zu erläutern! Unsere seit Jahren gesammelten Forderungen für ein zeitgemäßes neues Hochschulgesetz in Sachsen sind weiterhin auf unserer Webseite einsehbar.
Natürlich sind wir jedoch nicht die einzigen, die zu diesem Gesetzesaufschlag angehört werden. Der Wissenschaftsausschuss wird im Oktober zunächst mit der Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen beschäftigt sein und nimmt gegebenenfalls Anpassungen im Gesetz vor – das hoffen wir zumindest. Ein zweite Befassung mit dem Gesetzestext im Kabinett mit der Überleitung an den Sächsischen Landtag ist für November geplant. Anfang kommenden Jahres wird der Wissenschaftsausschuss die Anhörungen beenden und anschließend über das Gesetz beschließen. Der letztendliche Beschluss des Sächsischen Landtages ist bisher für März 2023 geplant.
2. KSS-Kampagne zur Novellierung des Hochschulgesetzes
Zum vergangenen Ausschuss Hochschulpolitik am 15. Juli haben wir mit einigen Vertreter*innen der sächsischen Studierendenschaften darüber beraten, wie unsere KSS-Kampagne zur Novellierung des SächsHSFG aussehen soll. Dabei wurden in erster Linie die inhaltlichen Schwerpunkte der geplanten Kampagne festgehalten. Neben guter Lehre und angemessenen Studienbedingungen liegen uns auch die studentische Mitbestimmung (bzw. Demokratisierung der Hochschulen), Chancengerechtigkeit, Inklusion und Gleichstellung, aber auch der gesellschaftliche Auftrag der Hochschulen am Herzen. Um unsere Forderungen öffentlichkeitswirksam zu platzieren, haben wir so Einiges geplant! Neben zwei Podiumsdiskussionen und der ein oder anderen Kundgebung, wird es natürlich auch wieder eine Kampagne auf Social Media und in den Hochschulen geben. Wenn ihr Lust habt, euch ebenso für bessere Studienbedingungen einzusetzen, meldet euch doch! Die Chancen darauf, wirklich etwas verändern zu können, stehen selten so gut. Doch dafür brauchen wir auch euch! Meldet euch doch gern unter sprecherinnen@kss-sachsen.de.
3. Neues Transparenzgesetz in Sachsen mit zahlreichen Ausnahmen
Mit dem Sächsischen Transparenzgesetzes führt der Freistaat als drittletztes Bundesland auch ein Gesetz ein, welches den Bürger*innen den Zugang zu staatlichen Informationen ermöglichen und erleichtern soll. Auch die Hochschulen in Sachsen sind eingeschränkt als transparenzpflichtige Stelle aufgeführt und müssen nun die Namen ihrer Drittmittelgeber*innen veröffentlichen. Die KSS begrüßt zwar, dass somit nachvollziehbar wird, welche Firmen Forschungsprojekte finanzieren, kritisiert jedoch die weitreichenden Ausnahmen der Transparenzpflicht im Hochschulbereich. So werden neben den Drittmitteleinnahmen alle anderen Bereiche vom neuen Gesetz ausgenommen: Die Haupttätigkeitsfelder in Lehre, Forschung, Verwaltung und Transfer der Hochschulen werden keinerlei Transparenzpflicht unterworfen. Dabei scheinen all die unbegründeten Ausnahmen eher im Interesse der auskunftspflichtigen Stellen beschlossen zu sein. Schade, dass damit das Gesetz seinem eigenen Anspruch nicht genügen kann und eine fehlende niederschwellige Beantragung sowie die fehlenden Sanktionen bei Nichteinhaltung die Wirkungskraft stark verwässern. Mehr zum Thema kann in unserer Pressemitteilung nachgelesen werden.
4. Offener Brief zum Aufenthaltstitel für alle aus der Ukraine geflüchteten Studierenden
Mit dem Ablauf der aktuell geltenden Fassung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung zum 31. August 2022 müssen viele geflüchtete Studierende ausreisen, die nicht nachweisen können, dass sie nicht sicher und dauerhaft in ihr ursprüngliches Herkunftsland zurückkönnen. Viele von ihnen haben dort jedoch nicht die Möglichkeit, ihr in der Ukraine begonnenes Studium fortzusetzen. Die KSS hat bereits Anfang April eine unbürokratische Lösung gefordert, die ein Weiterstudieren in Deutschland unabhängig der Staatsbürgerschaft ermöglichen und wendet sich nun mit einem offenen Brief direkt an Sachsens zuständigen Innenminister Armin Schuster.
Zwar wurde die Übergangsverordnung vom Bundesrat im Juli verlängert, jedoch mit der Einschränkung, dass Geflüchtete ohne offiziellen Aufenthaltstitel noch maximal 90 Tage in Deutschland bleiben dürfen. Dieser Titel kann von geflüchteten Studierenden aber nur mit einer Hochschuleinschreibung oder einen studienvorbereitenden Sprachkurs erlangt werden. Da die sächsischen Hochschulen wiederum auf die Finanzierung dieser Kurse warten, wurden diese Möglichkeiten noch nicht lückenlos geschaffen. Die KSS fordert im offenen Brief die Umsetzung eines Landesaufnahmeprogrammes, welches auch den Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht zum Zweck des Studiums ermöglicht – so wie den meisten ihrer Kommilton*innen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft auch. Dieses Programm wäre im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren umsetzbar und würde die Betroffenen ebenso wie ihre ukrainischen Kommiliton*innen für den Bezug von BAföG berechtigen. Ausführlicher könnt ihr euch über das Thema in unseren Pressemitteilungen sowie dem offenen Brief an Staatsminister Schuster informieren.
5. Änderung der Hochschulsteuerungsverordnung
Zur besseren Steuerung der finanziellen Mittel von Hochschulen seitens der Sächsischen Landesregierung existiert die Hochschulsteuerungsverordnung. Diese regelt die Grundsätze der Hochschulfinanzierung und die staatliche Einflussnahme auf die Entwicklung der Hochschulen anhand verschiedener Instrumente. Aktuell soll diese novelliert werden und auch wir als KSS werden hierzu angehört.
Dabei begrüßen wir grundsätzlich, dass Hochschulen auf der einen Seite weniger in Abhängigkeit von ihren Leistungen (durch das Übergehen des Leistungsbudgets ins Grundbudget) finanziert werden, kritisieren auf der anderen Seite jedoch fehlende Verstetigungen von finanziellen Mitteln, die aus unserer Sicht langfristig im Hochschulbereich notwendig wären. Ausführlicher haben wir das gesamte Thema in unserer letzten News erläutert, die auf unserer Webseite nachgelesen werden kann. Dort findet ihr auch unsere offizielle Stellungnahme.
6. Sitzung des Landessprecher*innenrates an der HTWK Leipzig
Zur 07. Sitzung war der Landessprecher*innenrat am 23. Juli zu Gast an der HTWK Leipzig. Der LSR hat Kernpunkte für die Stellungnahme der KSS zur neuen Hochschulsteuerungsverordnung beschlossen.
Außerdem haben wir über konkrete Hilfsangebote für Studierende in finanziellen Notlagen durch steigende Lebenshaltungskosten diskutiert und Unterstützungsangebote zusammengetragen. Denn für uns ist klar, dass betroffene Studierende nicht allein eingelassen werden dürfen und Unterstützungsprogramme allen Studierenden – nicht nur BAföG-Empfänger*innen – zugutekommen müssen. Das hat der LSR auch nochmals mit einem Beschluss bekräftigt, um den notwendigen Druck auf Landes- und Bundesebene ausüben zu können.
Des Weiteren freuen wir uns über ein neues Gesicht im Team der KSS: Der LSR wählte Charlotte Blücher zur Referentin für studentische Beschäftigte, womit eine kontinuierliche Vernetzung mit dem Bündnis TVStud Sachsen, den StuRä und Gewerkschaften besser sichergestellt werden kann. Ansonsten diskutierten die LSR-Mitglieder über eine Verschiebung des Gremienworkshops sowie die Handhabung von Onlineprüfungen an den sächsischen Hochschulen. Ausführlichere Informationen findet Ihr in unserer Sitzungszusammenfassung.
6. Ausblick
In den nächsten Wochen werden wir unsere Arbeit an der Kampagne zum neuen Hochschulgesetz nochmals intensivieren. Es geht vor allem um die Erstellung unseres Kampagnendesigns und alle weiteren öffentlichkeitswirksamen Aktionen, welche im Rahmen des Ausschusses Hochschulpolitik weiter geplant werden. Dazu arbeiten wir aktuell auch wieder enger mit unseren Bündnispartner*innen zusammen. Anfang August starteten wir bereits produktiv mit einer KSS-Klausur im StuRa der HTW Dresden, in der es vorrangig um die interne Strukturierung der KSS, aber insbesondere auch die inhaltliche Vorbereitung zur Positionierung der KSS zum neuen Gesetz ging.
Weiterhin beschäftigen wir uns aktuell mit den drastischen Kürzungen der Mittel des Deutschen Akademischen Auslandsdienstes (DAAD) und was diese für Austauschprojekte und weitere Initiativen der internationalen Zusammenarbeit an Sachsens Hochschulen bedeuten.
Der für September geplante Gremienworkshop der KSS wurde aufgrund der Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes verschoben. Wir planen eine Durchführung des Workshops zum Ende der Amtszeit Anfang 2023, um ggf. direkt in neue Regelungen des Hochschulgesetzes einführen zu können.
Pressemitteilungen und News
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