Unsere Forderungen an die Kandidierenden für den Sächsischen Landtag

Im Juli 2023 haben wir bereits über unsere Forderungen an den nächsten sächsischen Landtag diskutiert und diese beschlossen.

Die Forderungen zur Landtagswahl könnt ihr hier nachlesen.

Forderungen zur Landtagswahl 2024

Gesetzliche Grundlagen neu gestalten!

Hochschulgesetz

  • Den gesetzlichen Rahmen der Hochschulen im Freistaat Sachsen bildet das Sächsische Hochschulgesetz. Änderungen für eine bessere Fortentwicklung der Hochschulen und der Hochschulgemeinschaft sind unabdingbar. Nur so kann der Freistaat im Wettbewerb um die klügsten Köpfe agieren.
  • Studierende zahlen in Sachsen Studiengebühren. Sämtliche Studiengebühren an den staatlichen Hochschulen sind deshalb zu streichen, insbesondere jene für Nicht-EU-Ausländer*innen. Zur Verbesserung des Studiums und der Reduzierung des psychischen Drucks müssen unbegrenzte Prüfungsversuche der Regelfall sein. Bisherige Reformmodelle können diese Annahmen überprüfen. Zudem ist für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit eine Bescheinigung ohne Angabe von Symptomen als ausreichend festzuschreiben. Die Daten der Studierenden müssen geschützt werden und entsprechende Verwaltungsprozesse nicht unnötig verkompliziert werden. Die gelebte Praxis der Nicht-Existenz von Anwesenheitspflichten für Vorlesungen, Seminare und Übungen müssen endlich gesetzlich abgebildet sein.
  • Zur Verbesserung der Akzeptanz von Entscheidungen der Hochschulgremien in der Hochschulgemeinschaft müssen Maßnahmen abgeleitet werden. Das heißt, Gremien müssen unter Beachtung von Artikel 5 Absatz 3 GG paritätisch besetzt sein. Soweit vier Statusgruppen vertreten sind folgt daraus eine Viertelparität, in den Prüfungsausschüssen ist eine Drittelparität herzustellen.
  • Zugleich sind die demokratisch gewählten Gremien zu stärken. Die Senate und Fakultätsräte müssen deutlich mehr Aufgaben zugewiesen bekommen bei Erhöhung der Einvernehmensquote. Das Rektorat soll keine Ordnungen mehr ohne Beteiligung des Senats erlassen dürfen. Die Aufgabenbeschreibung des Senats ist insgesamt zu öffnen. Zur guten Arbeit im Senat ist ein Auskunftsrecht für jedes einzelne Mitglied gegenüber dem Rektorat, Zentralverwaltung, Zentrale Einrichtungen und Hochschulrat herzustellen. Die öffentliche Tagung aller Gremien ist sicherzustellen, mit Ausnahme bei Personalangelegenheiten und aus wichtigem Grund bei besonderen internen Angelegenheiten. Daraus folgt auch, dass entsprechende Protokolle und Geschäftsordnungen mindestens hochschulöffentlich zugänglich sein müssen.
  • Die Studierendenschaften müssen gestärkt werden. Das heißt, Studierendenschaften müssen zu gesellschaftspolitischen Fragen arbeiten dürfen und alle Studierenden informieren können. Zugleich ist das studentische Engagement zu sichern über die Ermöglichung entsprechender Sitzungsgelder analog zu Stadträten. Zur Verbesserung des Kontakts und der Steigerung der Akzeptanz zwischen der Studierendenschaft und dem Rektorat sind studentische Prorektorate verpflichtend einzuführen. Diese müssen personell, sachlich und finanziell im erforderlichen Umfang ausgestattet werden. Die Landesstudierendenvertretung ist zu stärken. Bei allen Gesetzesvorhaben, die Studierende betreffen, ist sie zu beteiligen und mit einer Möglichkeit zur Beitragsordnung analog zu den Studierendenschaften auszustatten. Die Landesstudierendenvertretung ist räumlich und sachlich zu unterstützen.
  • Studierende staatlicher Studiengänge müssen äquivalente Studienabschlüsse nach Bachelor/Master-System erhalten können. Im Falle eines bestandenen Staatsexamens ist die Verleihung eines Master-Abschlusses notwendig. Soweit Studierende stärker Praxisinhalte abseits der Kliniken wahrnehmen, sind in den Ausbildungsorten Qualitätsmerkmale festzustellen. Die Lehrenden müssen dabei entsprechend ausgebildet sein. Hierfür ist der Titel Clinical Educator einzuführen.

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Novelle der DAVOHS (Dienstaufgabenverordnung)

  • Die Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen regelt auch den Umfang der Lehrverpflichtungen. Zur Herstellung besserer Beschäftigungsbedingungen ist sie zu ändern. Dabei müssen bei den Lehrkräften für besondere Aufgaben maximal 16 Semesterwochenstunden (SWS) und bei den Lektor*innen 10 SWS festgeschrieben werden.

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Hochschulsteuerung

  • Die Hochschulentwicklungsplanung und Zielvereinbarungen stellen Leitplanken für den Fortgang der Hochschulen im Freistaat Sachsen dar. Maßgeblich muss hierbei das Verfahren verändert werden. Der staatliche Eingriff muss reduziert und das Verfahren demokratisiert werden. Hierfür muss die Hochschulentwicklungsplanung von der Exeku-tive in die Legislative überführt werden und damit einen Landtagsverfahren mit minis-terialer Erarbeitung folgen. Entsprechende Mittelzuweisungen sollen stärker aufgaben-gebunden erfolgen.

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Hochschulfinanzierung

  • Gute Hochschulen brauchen eine gute finanzielle Grundlage. Hierfür braucht es ein Bekenntnis des Landes zur dessen Verantwortlichkeit in der Hochschulfinanzierung. Die aktuelle Finanzausstattung ist dringend zu erhöhen. Die Ausgaben müssen jährlich dynamisiert werden und an Tarifsteigerungen und an Inflation gebunden sein. Zugleich ist das Leistungsbudget abzuschaffen. Für eine bessere Qualität von Studium und Lehre muss eine Neuausrichtung der Kapazitätsverordnung erfolgen. Die maximale Gruppengröße für Übungen und Seminare an den Hochschulen muss auf maximal 30 Personen reduziert und festgesetzt werden, der künstlerische Gruppenunterricht für bis zu 30 Personen ausgelegt sein, der Anrechnungsfaktor für ein Praktikum bei 1 liegen und die Gruppengröße für eine Schulpraktische Übung bei einem Anrechnungsfaktor von 1 4-6 Personen nicht überschreiten. Zudem sollte das Land eine Bundesratsinitiative zur Verstetigung und Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der Hochschulen durch den Bund vollziehen.

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Antidiskriminierung stärken – für chancengerechte Hochschulen in Sachsen

Antidiskriminierung

  • Hochschulen müssen, dem Hochschulgesetz folgend, ein diskriminierungsfreies Umfeld für alle Studierenden schaffen. Daher sollte der Freistaat Sachsen sie dazu verpflichten, unabhängige Meldestellen zu schaffen, sowie den Gleichstellungsauftrag auf alle möglichen Formen von Diskriminierung zu erweitern.
  • Hochschulen sind in der Verpflichtung, eine Universitätskultur schaffen, in der Fälle von Rassismus oder Sexismus aufgearbeitet werden und eine deutliche Positionierung gegen Übergriffe dieser Art erfolgen muss. Gleichzeitig haben Hochschulen auch den Auf-trag, zur Forschung beizutragen, indem sie Lehrstühle für Queer- und Gender- Studies, Antirassismus- und Kolonialismusforschung schaffen. Entsprechende Forschungsprogramme sind vom Land zu fördern.

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Gleichstellung

  • Um gleiche Chancen für alle zu ermöglichen, müssen die Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden. Dazu müssen Ressourcen ausgebaut werden, indem bezahlte Stellen zentral und dezentral geschaffen werden, sowie die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten, zum Beispiel durch ein Vetorecht bei Beschlüssen, erweitert werden.
  • Studentische Gleichstellungsbeauftragte sind räumlich und sachlich zu unterstützen. Ihre Arbeit muss entlohnt werden.
  • In Gesetzen und Verordnungen bedarf es einer Umbenennung binärer Formulierung in genderneutrale Formulierungen, beispielsweise in Studierende, Studierendenrat, Studierendenschaft und Studierendenwerk.

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Feminismus

  • Um in den gewählten Hochschulgremien, dem Rektorat und dem Hochschulrat auch die Vielfalt der Hochschulgemeinschaft abbilden zu können sowie das Engagement für Gleichstellung zu fördern, ist eine Quote für FINTA*, also Frauen, , intersexuelle, nicht-binäre, trans* und agender-Personen, einzuführen. Eine Quote ist notwendig, da diese Personen und ihre Interessen bisher nicht ausreichend repräsentiert werden. Häufig ist es für sie aufgrund vielfältiger Diskriminierungen schwieriger, Teil der genannten Gremien zu werden. Bis tatsächliche Chancengleichheit hergestellt ist, können Quoten eine breite Interessenvertretung unterstützen.

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Inklusion

  • Der Freistaat Sachsen muss Fördermittel bereitstellen, die die Hochschulen beim Um-bau zu einem barrierefreien Campus unterstützen. Nach wie vor gibt es Hörsäle, Seminarräume und Geländeabschnitte, die nicht barrierefrei oder nur sehr umständlich zu erreichen sind. Hier muss nachgebessert werden. Bau Neubau und Sanierung ist Barrierefreiheit immer mitzudenken.
  • In der Hochschuldidaktik muss inklusive Lehre zu einem festen Bestandteil werden. Die Dozierenden müssen wissen, wie Material barrierefrei zur Verfügung gestellt werden kann, welche Kriterien für barrierefreie Präsentation gelten und wie mit Bedarfen innerhalb der Studierendenschaft umzugehen ist.
  • Um auf diese Ziele hinwirken zu können, müssen Inklusionsbeauftragte in allen Mitgliedergruppen hauptamtlich arbeiten können und entsprechend personell, sachlich und finanziell ausgestattet werden.
  • Es müssen verpflichtende Regelungen für Nachteilsausgleiche durchgesetzt werden. Prüfungsausschüsse müssen dazu geschult werden – so kann es zum Beispiel auch für Menschen mit psychischer Erkrankung einen Anspruch auf Nachteilsausgleich geben, jedoch handhaben die Prüfungsausschüsse solche Fälle unterschiedlich. Zusätzlich braucht es unabhängige Clearingstellen für Widerspruchsverfahren.
  • Krankschreibungen für chronische Krankheiten müssen als Grund der Prüfungsunfähigkeit geltend gemacht werden können.
  • Die bisherigen Sondermittel für Inklusion sind im Haushalt zu verstetigen.

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Familienfreundlichkeit

  • Zur Chancengerechtigkeit gehört auch ein familienfreundliches Studium. Jeder Studiengang muss dazu verpflichtend in Teilzeit angeboten werden.
  • Die Beurlaubung zur Betreuung eigener Kinder muss auf bis zu 6 Semester, also 3 Jahre, angehoben und damit an das Arbeitsrecht angeglichen werden.
  • In diesem Zuge sollten auch die Regelungen zu Urlaubssemestern liberalisiert werden, indem die mögliche Anzahl erhöht und die geltenden Gründe erweitert werden.
  • Die Hochschulen und ihre Bibliotheken müssen Räume anbieten, die Eltern das Studieren ermöglichen, während sie ihre Kinder betreuen.

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Gute Bildungschancen für alle

  • Studierende aus Nicht-Akademiker-Haushalten haben im Studium nach wie vor schlechtere Chancen als Studierende aus Familien, die ebenfalls studiert haben. Daher müssen Mentoringprogramme etabliert und erweitert werden, um hier Chancengleichheit herzustellen.
  • Um gleiche Bildungschancen herzustellen, benötigt es auch einer angemessenen finanziellen Unterstützung, wie unter „Studentisches Leben sichern“ näher ausgeführt wird.

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Zukunftsfähige und nachhaltige Hochschulen

Gute Lern- und Bildungsorte

  • Hochschulen sichern die Qualität des eigenen Handelns in geringem Umfang. Zur Verbesserung der Qualität in allen Prozessen ist die Einrichtung eines verpflichtenden, anonymisierten Beschwerdemanagements mit fester Verankerung in der Hochschulgemeinschaft unabdingbar. Zur Verbesserung der Studienqualität muss in Sachsen eine Akkreditierungspflicht und Modularisierungspflicht beitragen. Als eines der letzten Bundesländer ohne entsprechende Pflicht ist dieser Lückenschluss dringend notwendig. Die Qualität des Studiums und zugleich die Bedingungen des Studiums können durch die Einführung eines Akademischen Mentorats deutlich verbessert werden. Die Hochschulen sollten Möglichkeiten und Anreizsysteme für eine solche Maßnahme erhalten. Im Rahmen des Akademischen Mentorats sollen studienbegleitende Reflexions- und Feedbackgespräche zur Förderung der akademischen Sozialisation platziert werden.

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Daseinsvorsorge

  • Die Hochschulen im Freistaat leisten einen wichtigen Anteil für die Ausbildung von Fachkräften für die Daseinsvorsorge. Über 25% der Studierenden sind in einen entsprechenden Studiengang eingeschrieben. Der Freistaat übernimmt in Studiengängen mit staatlichem Abschluss eine besondere Verantwortung. Veränderungen in diesen Studiengängen sind dringlich notwendig.
  • Die Studierenden im Medizinstudium müssen bei der Praxisausbildung angemessen unterstützt werden, sodass diese damit auch befördert wird. Zur Verbesserung der Lage der Studierenden im Praktischen Jahr (PJ) muss ein Landesförderprogramm für die Sicherung des Lebensunterhalts eingerichtet werden. Eine Bundesratsinitiative zur flächendeckenden Verbesserung unter Beteiligung des Bundes ist ebenfalls denkbar.
  • Lediglich die Hälfte der Lehramtsstudierenden schließt das begonnene Studium ab. Im Lichte eines bundesweiten Lehrkräftemangels sind Maßnahmen zu ergreifen. Unter anderem ist die Lehramtsprüfungsordnung I zu novellieren. Die Erste Staatsprüfung muss in aktueller Form abgeschafft werden. An dessen Stelle muss das Studium mit einer Wissenschaftlichen Arbeit abschließen, die durch Dozierende zu betreuen ist. Im Studienverlauf ist der Anteil der Fachwissenschaften zugunsten einer didaktischen Ausbildung zu reduzieren. Querschnittsthemen wie Inklusion, politische Bildung und Medienbildung sind stärker zu verankern. Im Grundschullehramt sollen die auszubildenden Grundschuldidaktiken auf drei reduziert werden. Die studierbaren Förderschwerpunkte in der Sonderpädagogik sind aufzuheben. Anstelle dessen ist ein förderschwerpunktübergreifendes Studium einzurichten mit der Möglichkeit zur Vertiefung einzelner Schwerpunkte. Das Lehramtsstudium muss Wahlmöglichkeiten im Studienverlauf bieten. Diese sind im Umfang von mindestens 30 Leistungspunkten herzustellen.
  • Die Praxisphasen im Lehramtsstudium müssen neu strukturiert werden. Neben einem Orientierungspraktikum ist eine Praxisphase über ein Semester im Umfang von 250 Präsenzstunden in der Schule einzuführen. Das Verteilen auf zwei Semester muss in Ausnahmefällen möglich sein. Der Freistaat muss den Schulen Fördermittel für die Studierenden zur Finanzierung des Praktikums in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen. Damit kann auch im ländlichen Raum eine Bindung der Studierenden an den Standort erreicht werden.
  • Das rechtswissenschaftliche Studium braucht ein Update. Der Freistaat muss sich hier für eine Reform des Deutschen Richtergesetzes einsetzen und soweit möglich die Sächsische Juristenausbildungs- und prüfungsordnung ändern. Neben der Stärkung der Grundlagenfächer ist die Schaffung eines integrierten Bachelor-Abschlusses notwendig. Zudem bedarf es einer Reduzierung des Prüfungsstoffes, auch durch den Zugriff auf Online-Datenbanken und Handkommentare im Rahmen der Prüfungen.

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Nachhaltigkeit

  • Hochschulen spielen bei der Bekämpfung der Klimakrise eine Schlüsselrolle. Die Klimaneutralität bis spätestens 2030 erreichen zu können darf deshalb kein Hindernis sein, sondern notwendiger Wunsch aller. Zur Vollziehung umfassender Nachhaltigkeit an den Hochschulen sind Nachhaltigkeitsstrategien im ganzheitlichen Ansatz mit regelmäßiger Evaluation einzurichten. Nachhaltigkeitsbeauftragte auf zentraler und dezentraler Ebene sorgen für die Koordinierung und Steuerung des Prozesses. Zur Verwirklichung studentischer Nachhaltigkeitsprojekte müssen den Hochschulen Mittel bereitgestellt werden, um studentische Green Offices einrichten und erfolgreich weiterentwickeln zu können. Im Einklang dazu sollten den Hochschulen Anreize für die Schaffung von Pflichtmodulen zur Bildung für Nachhaltige Entwicklung bereitgestellt werden. Das kann aber wiederum nur mit Selbstverpflichtungen der Hochschulen im Nachhaltigkeitsprozess einhergehen. Der Freistaat muss dabei seiner Verantwortung nachkommen.
  • Zugleich ist die Sächsische Haushaltsordnung zu ändern. Hier bedarf es der Aufnahme der angemessenen Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans mit Blick auf Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Erst mit dieser Maßnahme können entsprechende Bestrebungen auch gesamthaushalterisch abgebildet werden.

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Transparenz in Forschung & Transfer: Zuganglichkeit und Open Source

  • Europa braucht einheitliche Studienjahre. Der Freistaat muss sich hierfür einsetzen. Es braucht offene Hochschulbibliotheken für die gesamte Bevölkerung, die kostenfrei betreten und genutzt werden können. Zur Herstellung einer umfassenden Transparenz ist das Transparenzgesetz im Bereich der Hochschulen zu ändern. Hochschulen müssen eine umfassende Transparenzpflicht ohne Sonderstatus haben. Daraus folgt auch, dass Forschungsergebnisse öffentlich und kostenfrei zugänglich sind und gesellschaftlich relevante Technologien einem Patentverbot unterliegen.
  • Auch der Quellcode von an den sächsischen Hochschulen entwickelter Software soll der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, ganz nach dem Motto „Public Money, Public Code!“

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Hochschulen als gute Arbeitgeberinnen

Studentische Beschäftigte

  • An den sächsischen Hochschulen haben letztes Jahr 7500 Studierende gearbeitet. Diese unterstützen laut dem gesetzlichen Auftrag in Forschung, Lehre und künstlerischen Tätigkeiten. Studentische Beschäftigte arbeiten an der Grenze der gesetzlichen Mindeststandards.
  • Es braucht einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte. Niedrige Löhne für studentisch Beschäftigte an den Hochschulen führen zu Selektionsmechanismen. Diese Jobs bieten jedoch gute Möglichkeiten, Erfahrungen im Wissenschaftsbetrieb zu sammeln. Durch geringe Stundenlöhne bleiben diese aber nur Studierenden vorbehalten, die meist ohnehin schon aus akademischen und gutverdienenden Haushalten stammen.
  • Gleichzeitig haben studentisch Beschäftigte im Lehr- und Forschungsbetrieb eine bedeutende Rolle: studentisch Beschäftigte bilden fast ein Drittel der Angestellten an Hochschulen. Die herausgehobene Bedeutung muss auch in guten Arbeitsbedingungen und Entlohnungen darstellbar sein.
  • Studierende werden oft nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eingestellt. Sie übernehmen nicht nur Aufgaben in Lehre und Forschung, sondern auch in vielen Verwaltungsbereichen. Anstellungen in der Hochschulverwaltung als studentsche*r Beschäftigte*r sind rechtswidrig. Studentische Beschäftigte kennen oft nicht ihren Urlaubsanspruch und müssen Krankheitstage nacharbeiten. Hier braucht es einen geregelten Urlaubsanspruch, eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und eine klare Regelung, dass Studierende für Tätigkeiten in Verwaltung, IT und Bibliotheken in einem Minijob-Verhältnis anzustellen sind.
  • Auch im Hochschulgesetz sind wichtige Anpassungen nötig. Zwar sind mit den Novellierung 2023 die Mindestvertragslaufzeiten von studentischen Beschäftigten verlängert wurden, dies ist jedoch nicht genug. Um studentischen Beschäftigten wirkliche Sicherheit zu geben, müssen Verträge für mindestens 24 Monate befristet sein.

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Personalvertretung

  • Das sächsische Personalvertretungsgesetz muss so ergänzt werden, dass studentische Beschäftigte eigene Personalräte an Hochschulen schaffen können. Bei Gesetzesvorhaben ist auch die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften anzuhören.

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Arbeitsbedingungen

  • Für die Gruppe der Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen an Hochschulen benötigt es verpflichtende Mindestbefristungsdauern. Mitarbeitende auf dem Weg zur Promotion sind grundsätzlich für die gesamte Dauer anzustellen. Postdocs nur mit Anschlusszusage für maximal drei Jahre befristet anzustellen. Übrige Angestellte sind unbefristet anzustellen. Befristungen sorgen bei den Angestellten der Hochschulen für prekäre, unsichere Arbeitsverhältnisse und führen zu finanziellen Sorgen und fehlender Planbarkeit. Dies hat negative Auswirkungen auf die Qualität von Lehre und Forschung. Um die Qualität von Lehre zu verbessern und Lehrenden die Möglichkeit zu geben, innovative Pädagogische Formate auszuprobieren und zu entwickeln, braucht es analog zum Forschungsfreisemester auch Lehrfreisemester.
  • Außerdem müssen alle Angestellten und Beschäftigten an Hochschulen verpflichtend einen Mitgliedsstatus erhalten. Honorarkräfte werden bisher von Rechten und Pflichten in der akademischen Selbstverwaltung ausgeschlossen. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gehört auch die Entlohnung. Stellen müssen klar und erfüllbar sein und Tätigkeiten, die zum Lehrauftrag gehören, müssen angemessen vergütet werden.
  • Der Lehr- und Forschungsalltag an den Hochschulen ist bisher stark auf die Professor*innen fokussiert. Dies ist überholt und sehr hierarchisch. Eine Abkehr vom Lehrstuhlsystem hin zu einem Departementsystem ist deshalb notwendig. In einem Departementsystem werden Beschäftigte nicht bei Professor*innen sondern bspw. bei Fakultäten angestellt. Die entfallene Bindung der Wissenschaftlichen Mitarbeitenden an eine*n Professor*in löst große Abhängigkeiten und verstärkt das gemeinsame Arbeiten.
  • Das Promotionsrecht sollte nicht nur bei Universitäten liegen. Auch an HAWs, sowie Kunst- und Musikhochschulen muss es möglich sein, unabhängig zu promovieren.

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Lehrbedingungen

  • Lehrevaluationen sollen spürbar sein. So müssen alle Ergebnisse veröffentlicht werden. Dazu gehören auch die zur Verbesserung der Lehrqualität getroffenen Maßnahmen. Diese Maßnahmen müssen außerdem fortlaufend evaluiert werden. Besonders wichtig ist der Schutz der Mitarbeitenden.
  • Für Dozierende und Professor*innen muss es verpflichtende hochschuldidaktische Weiterbildungen geben.

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Studentisches Leben sichern

Studentische Armut bekämpfen

  • Spätestens seit der Corona-Pandemie steigt die Anzahl der Studierenden, die in Armut leben. Das BAföG verhindert aktuell keine studentische Armut. Die Förderungsquote sinkt seit Jahrzehnten. In Sachsen werden 18 Prozent der Studierenden gefördert, bundesweit 11 Prozent. Auch Studierende mit Förderung durch das BAföG leben zum großen Teil auch mit dieser Unterstützung in Armut. Eine Reform, um den Kreis der Empfänger*innen zu erweitern und auch die Sätze der Empfänger*innen zu erhöhen, ist dringend notwendig. Neben der Elternunabhängigkeit sind hier die inflationsangepasste Dynamisierung, Angleichung an realitätsnahe Studienzeiten und die Anpassung an hohe Mietpreise entscheidend. Eine Rückkehr zum Vollzuschuss ist notwendig.
  • Der Freistaat muss sich über eine Bundesratsinitiative dafür einsetzen, dass eine Reformierung des BAföG angestoßen und umgesetzt wird.
  • Auch der Freistaat ist in der Lage, die prekäre Lage von Studierenden zu bekämpfen. Dies kann durch eine Ausfinanzierung der Studierendenwerke und durch niedrige Indexmieten erfolgen. Des Weiteren muss der Freistaat Studierenden im ersten Semester eine Lernmittelpauschale für das ganze Studium zur Verfügung stellen. Lernmittel sind oft teuer, aber unerlässlich für Lern- und Studienerfolg und in einer digitalen Welt notwendige Voraussetzung.

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Studierendenwerke

  • Studierendenwerke haben für die Unterstützung von Studierenden eine enorme Bedeutung. Sie stellen günstigen Wohnraum und günstige Lebensmittelversorgung für Studierende bereit. Außerdem bieten Studierendenwerke psychosoziale Unterstützung. Diese Angebote sind für Studierende im Rahmen der Coronapandemie, der Ukraine-Krise und angesichts von steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen unabdingbar. Jedoch unterliegen auch die Angebote der Studierendenwerke den Preissteigerungen. Bei ausbleibender oder unzureichender Finanzierung durch den Freistaat resultiert dies in steigenden Preisen, die auf Studierende umgelagert werden oder in Angebotskürzungen, die auch zu Lasten von Studierenden gehen. Gerade die Aufnahme der Berufsakademie in das Hochschulgesetz sorgt dafür, dass Studierendenwerke deutlich mehr Zuschüsse zum laufenden Betrieb benötigen.
  • An dieser Stelle bedarf es einer Ausfinanzierung der Studierendenwerke. Das Land muss dafür die Finanzierungsbedarfe der Studierendenwerke abfragen und in entsprechender Höhe decken. Zusätzlich sind Studierendenwerke gerade damit konfrontiert, dass Preise für die Errichtung von neuen Liegenschaften steigen. Aus diesem Grund muss das Land Sachsen als Bauherr tätig sein, damit Kosten nicht auf Studierende abgewälzt werden müssen.
  • Um auch langfristig die Finanzierung von Studierendenwerken abzusichern, benötigt es einen Investitionsplan Studierendenwerke 2030. Damit wird der Freistaat seiner Verantwortung gerecht und kann durch die Übernahme der Bau- und Sanierungskosten für gute und günstige Wohnheime und Mensen sorgen.
  • Studierendenwerke müssen stärker bei der Einführung von Innovationen unterstützt werden. Das stärkt die Zukunftsfähigkeit dieser Einrichtungen.

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Studentisches Wohnen

  • Nicht alle Studierende können oder wollen in Wohnheimen der Studierendenwerke wohnen. Studierende sind auf dem freien Wohnungsmarkt noch mehr mit steigenden Preisen konfrontiert, als es Studierende in den Wohnheimen sind. Aus diesem Grund muss das Land Sachsen die Kommunen dabei unterstützen, Wohnraum günstig zu halten und auch günstigen Wohnraum zu schaffen. Hierfür müssen Mietpreissteigerungen ausgebremst werden.
  • Gleichzeitig braucht es für Studierende gute und ruhige Wohnumgebungen. Die meisten Studierendenwohnheime in den großen Städten liegen an großen Verkehrsachsen. Eine Verkehrsberuhigung ist hier nötig, um Stress durch Lärm und Schadstoffbelastung zu reduzieren.

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Gute Mobilität für alle

  • Die Hauptverkehrsmittel für Studierende an den Studienstandorten sind Bahn und Bus, sowie Rad und Fuß. Dies ergeben Erhebungen der Hochschulen. Deswegen muss die Verkehrsinfrastruktur an den Hochschulen auch an diese Gewohnheiten angepasst werden: es braucht sichere Routen für den Rad- und Fußverkehr, sowie einen stärken Ausbau des ÖPNV. Der Freistaat Sachsen muss die Kommunen dabei unterstützen, entsprechende Infrastruktur zu errichten, zu erhalten und ungenutzte Infrastruktur umzuwidmen. Gerade die ländlichen Hochschulstandorte sind damit konfrontiert, dass eine Anbindung mithilfe des ÖPNV zeitintensiv und umständlich ist. Bedeutende Hochschulstandorte müssen auch an den Fernverkehr angebunden werden und mindestens zuverlässig mit Regionalverkehrsangeboten ausgestattet sein. Dabei dürfen Mobilitätsangebote zwischen den Standorten nicht unberücksichtigt bleiben.
  • Derzeit sind Studierende damit konfrontiert, dass die günstigen Semestertickets auf dem Spiel stehen. Deshalb muss das Land ein rabattiertes Deutschlandticket in Höhe von 29 Euro für Studierende bereitstellen.

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Internationale Studierende

  • Für EU-Ausländer*innen ist es mit hohen Hürden verbunden, in Sachsen zu studieren. Beispielsweise muss der Finanzierungsnachweis für studentische Visa abgeschafft werden. Dafür müssen entsprechende Gesetze angepasst und vereinfacht werden. Auch muss die Anerkennung ausländischer Grade vereinfacht werden.
  • Sachsen muss außerdem ein Landesaufnahmeprogramm für geflüchtete Studierende aufsetzen. Hier sollen BAföG-wirksame Aufenthaltsgenehmigungen zum Zweck des Studiums und des Propädeutikums aufgesetzt werden. Der Übergang von einer asylsuchenden Person zu einem Studierendenvisum muss vereinfacht verlaufen. Dies ermöglicht den leichten Zugang zu BAföG, Studium und Sprachkursen. Sprachkurse müssen außerdem aufgestockt werden und es muss leichteren Zugang zu Sprachkursen unabhängig von Status und Herkunftsland geben.
  • Drittstaatler*innen müssen über dieselben Rechte verfügen wir Geflüchtete aus der Ukraine. Die Hochschulen müssen dabei unterstützt werden, Programme wie das flexible Austauschstudium zu ermöglichen.

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Attraktiver Campus

  • Ein großer Teil des Studiums spielt sich für Studierende auf den Campus ab. Lernen findet hier nicht nur in Hörsälen und Seminarräumen statt, sondern auch außerhalb dessen. Für gutes Lernen braucht es Orte, um in Gruppen oder auch in Ruhigen Umgebungen zu lernen, zu forschen und zu recherchieren. Leider gibt es bisher an den Hochschulen und Universitäten keine Lernräume und Lernflächen im großen Stil.
  • Außerdem braucht es auch Aufenthaltsräume und -flächen. Diese lockern nicht nur die Architektur auf, sondern bieten allen Mitgliedern der Universität angenehme Orte, um Pausen und Freizeit zu verbringen. Besonders hervorzuheben sind hier Ruheräume. Diese sind aus gesundheitlichen Aspekten wichtig, um Menschen Flächen zu geben, innerhalb derer Sie reizarm zur Ruhe kommen können. Eine entsprechende Anwendung an Hochschulen analog zur Arbeitsstättenverordnung ist hier denkbar. Das Land soll bei Neubauten und Sanierungen Co-Working Spaces und Aufenthaltsflächen mitdenken und mitplanen.
  • Auch die Campus sind von der Klimakrise betroffen. Durch heiße Sommer sowie Starkregenereignisse werden Campusflächen vor extreme Herausforderungen gestellt. Aus diesem Grund braucht es Konzepte um Flächenversiegelung zu verhindern und die Entsiegelung und Begrünung von Flächen im Sinne der Biodiversität zu prüfen. Grünflächen kühlen die Umgebung und sind in der Lage, große Wassermengen aufzunehmen. Gleichzeitig dienen diese im Sommer als Aufenthalts- und Lernflächen.
  • Außerdem müssen sich die Campus an den Mobilitätsgewohnheiten der größten Mitgliedergruppe ausrichten. Es braucht mehr Stellplätze für Fahrräder. Hier muss das Land bei Neubauten und Sanierungen mehr Kapazitäten für Fahrräder schaffen und auch den Bau von Fahrradparkhäusern prüfen. Hochschulen sollen vom Land dabei unterstützt werden, autofreie Campus zu schaffen und Parkplatzkapazitäten zu reduzieren.

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