Studiengebühren

Studierst du noch – oder zahlst du schon?

Sollten die Bundesländer weiterhin so unaufhaltsam wie bisher nach Studiengebühren streben, müssen bald unzählige Studierende für das Modell „Lehre“ 500 Euro bezahlen. Mit Studiengebühren kommt die bundesdeutsche Bildungspolitik den Studierenden heute schon teuer zu stehen. In vielen Bundesländern ist die Einführung von allgemeinen Studiengebühren bereits beschlossen:

Seit spätestens dem Wintersemester 2007/08 müssen Studierende in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und im Saarland 500 Euro für allgemeine Studiengebühren zahlen. Allerdings mit kleinen regionalen Unterschieden: Die Hochschulen in NRW dürfen nämlich ganz autonom entscheiden, ob sie Studiengebühren erheben oder nicht. Und im Saarland sind zu Beginn des Studiums 300 Euro und ab dem dritten Semester Studiengebühren in Höhe von insgesamt 500 Euro fällig.

In Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein werden bislang weder Studiengebühren noch Langzeitstudiengebühren oder Zweitstudiengebühren erhoben.

In Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben die Studierenden mit Langzeitstudiengebühren, in Rheinland-Pfalz und Sachsen mit Zweitstudiengebühren zu kämpfen. Demnach ist auch Sachsen vor Studiengebühren nicht gefeit. Mit Tricks und Arglist schlagen einzelne Hochschulen des Landes offenbar immer wieder zu und ziehen den Studierenden das Geld aus der Tasche.

Situation Sachsen

Die aus SPD und CDU bestehende sächsische Regierung gewährleistet den Studierenden in Sachsen ein gebührenfreies Erststudium zumindest bis zur nächsten Landtagswahl im Jahr 2009. Der Druck auf die Landesregierung und damit die Koalitionspartner wird weiter wachsen, wenn um den vermeintlich sächsischen Gebührenfrieden herum Studiengebühren eingeführt werden. Dabei sind hochschulpolitische Grabenkämpfe innerhalb der Regierung zu erwarten, denn der Ministerpräsident des Landes, Georg Milbradt (CDU), spricht sich nach wie vor für Studiengebühren aus.

Nebentätigkeiten rücken stärker in den Fokus der Studierenden, um sich den geforderten „Beitrag“ zur Bildung überhaupt noch leisten zu können. Somit wird sich das Studium für die Studierenden nicht verkürzen, sondern durch die modularisierten Studiengänge und das voranschreitende prekäre soziale Ungleichgewicht eher verlängern. Eine unmittelbare Existenzsicherung wird über kurz oder lang die Studienverlaufsplanung der Studierenden ersetzen.

Nur wer zahlt, akzeptiert!

Bildung ist Menschenrecht und somit genauso wenig Handelsware wie der Schutz vor Folter oder Meinungsfreiheit. Durch Studiengebühren werden potenzielle Akademikerinnen und Akademiker schlichtweg von einem Studium ausgeschlossen. Bereits die Einführung von Langzeitstudiengebühren zeigte, dass Gebühren dazu führen, dass das soziale Ungleichgewicht und die Selektion an den Hochschulen zunehmen. Die Finanzierung der Hochschulen ist originäre Aufgabe des Staates, damit Bildungsstandards gesichert werden können. Die mit der Bildung verbundenen gesamtgesellschaftlichen Interessen dürfen den marktwirtschaftlichen nicht weichen. Bildung ist ein öffentliches Gut und muss dementsprechend für alle zugänglich sein. (HaDe)

Weitere Informationen

http://www.abs-bund.de/

http://www.studis-online.de/

http://www.uebergebuehr.de/

http://www.fzs.de/

Studiengebühren-Analyse der sozialen Auswirkungen am Beispiel der Gebührenmodelle ausgewählter Staaten vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages