Organe des Vereins
Die Mitgliederversammlung (MV) ist das höchste beschlussfassende Organ des Vereins. Die MV wählt den Vorstand, entscheidet über finanzielle Angelegenheiten (wie Kassenprüfungen oder Haushaltspläne) oder beschließt die Ordnungen des Vereins.
Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden (Vorsitz und Stellvertretung) sowie einer*m Schatzmeister*in. Sie übernehmen die Vertretung des Vereins, führen die laufenden Geschäfte und setzen die Beschlüsse der MV um.
Satzung und Ordnungen des Vereins
Der Vereins zur Unterstützung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften arbeitet auf Grundlage seiner Satzung. Darüber hinaus wurde Finanzordnung, eine Beitragsordnung sowie eine Geschäftsordnung von der 01. Mitgliederversammlung beschlossen. Die Finanzordnung regelt die Verwaltung und Bewirtschaftung der Mittel des Vereins. Die Beitragsordnung trifft Regelungen über die Mitgliedsbeiträge, die der VUKSS von seinen Mitgliedern einzieht. Die Geschäftsordnung dient der Strukturierung der Arbeit und Sitzungen der Mitgliederversammlung und des Vorstands des VUKSS.