Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 wird der Deutsche Bundestag neu gewählt. Die Landesstudierendenvertretung fordert in fünf entscheidenen Bereichen spürbare Verbesserungen für Hochschulen und Studierende.

Zukunftsbildung für alle!

Knapp 40 Prozent aller Studierenden sind akut armutsgefährdet.1 

Für ein gutes für BAföG für alle braucht es deshalb:

  • Existenzsichernde Sätze: Die BAföG muss ein Niveau erreichen, das vor Armut schützt. In Städten mit besonders teuren Mieten muss mindestens die Durchschnittsmiete der Wohnkostenpauschale entsprechen. Grund- und Wohnkostenpauschale müssen dynamisiert und jährlich erhöht werden.
  • Mehr Flexibilität: Ein Studiengangwechsel innerhalb der ersten 150 Leistungspunkte muss unbürokratisch möglich sein, ohne Verlust der Förderung. Die Förderungshöchstdauer muss mindestens der durchschnittlichen realen Studiendauer entsprechen.
  • Elternunabhängigkeit und Vollzuschuss: Das BAföG muss zurück zum elternunabhängigen, nicht zurückzahlbaren Vollzuschuss.

Lebensräume schaffen – Zukunft sichern

Bund und Länder haben 2023 das Bund-Länder-Programm Junges Wohnen initiiert. Damit werden von 2023 und 2024 Sanierung oder Neubau von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende gefördert. Bundesweit besteht im Bereich der Wohnheime der Studierendenwerke ein Investitionsrückstau von 2 Milliarden Euro.2

Bund und Länder müssen das Bundesprogramm Junges Wohnen zur dauerhaften Finanzierung von Wohnheim-Neubau und der Sanierung umbauen. Mindestens 500 Millionen Euro müssen dafür jährlich im Bundeshaushalt bereitgestellt werden.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reformieren!

In Sachsen arbeiten Tausende befristete wissenschaftliche Beschäftigte und 8.000 studentisch Beschäftige an den Hochschulen.3 Die Initiative #ichbinhanna und die Bewegung TVSTUD haben die prekären Beschäftigungsbedingungen im Hochschulsystem aufgezeigt. Das Bundesgesetz Wissenschaftszeitvertragsgesetz trägt maßgeblich zu diesen Bedingungen bei. Die nächste Bundesregierung muss das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reformieren. Das heißt:

  • 6 Jahre Mindestvertragslaufzeit in der Promotion
  • Klarer Qualifizierungsbegriff: Beschränkung auf die Promotion
  • Unbefristete Perspektiven: Befristung nach der Promotion nur mit unbefristeter Anschlusszusage
  • Tarifbindung: vollständige Streichung der Tarifsperre
  • Bessere Bedingungen für Studierende: 24 Monate Mindestvertragslaufzeit für studentisch Beschäftigte

Mobilität darf nicht unbezahlbar werden!

Das Deutschlandticket ist im Mai 2023 mit 49 Euro gestartet. Ab dem 01. Januar 2025 wird dieses 58 Euro kosten. Studierende in Sachsen haben über das Deutschlandsemesterticket die Möglichkeit, ein Ticket in Höhe von 60 Prozent des Abgabepreises des Deutschlandtickets zu erhalten. 
Damit sind Studierende direkt und zeitversetzt von Preissteigerungen des Deutschlandtickets betroffen.

Weitere Preissteigerungen dürfen dem studentischen Geldbeutel nicht noch mehr zusetzen. Bund und Länder müssen daher gemeinsam Lösungen finden, wie der Preis des Deutschlandsemestertickets langfristig niedrig bleiben kann. 

Wider dem Sparzwang in den Bildungshaushalten!

Bund und Länder stehen unter massivem Druck bei den Haushaltsaufstellungen. Fest steht: Hochschulen werden maßgeblich aus öffentlichen Mitteln finanziert. Der Einfluss der privaten Wirtschaft und der Wettbewerb um öffentliche Gelder im Rahmen von Forschungsförderungen dürfen nicht weiter steigen. Ein erheblicher Teil der Mittel stammt aus dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“, dessen Dynamisierung bis 2027 vorgesehen ist. Die Kapazität einer jeden Lehrveranstaltung beeinflusst die Studiengangskapazität. Die Länder üben mit den verfügbaren Haushaltsmitteln für die Hochschulen erheblichen Druck auf die Studierendenkapazität und die Qualität der Lehre aus.

  • Zukunftsvertrag ausbauen: Bund und Länder müssen die Dynamisierung des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ fortschreiben. Die bereitgestellten Mittel müssen bis 2032 um jährlich mindestens 5 Prozent steigen.
  • Kapazitätsrecht reformieren: Bund und Länder müssen Mindeststandards im Kapazitätsrecht vereinbaren, um Qualität und Verfügbarkeit der Lehre zu sichern. 
  1. Armut von Studierenden – Kurzexpertise Paritätischer ↩︎
  2. Investititionsbedarf Studentisches Wohnen DSW ↩︎
  3. Personal an sächsischen Hochschulen ↩︎