Das Hochschulzulassungsgesetz (SächsHZG)
Der Freistaat Sachsen novelliert das sächsische Hochschulzulassungsgesetz, das bereits im Jahr 2008 in Kraft treten und die bundeseinheitlichen Regelungen auffangen soll, die gegenwärtig noch im Hochschulrahmengesetz sowie im Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen festgeschrieben sind. Das Hochschulrahmengesetz wird jedoch im Oktober 2008 außer Kraft gesetz.
Gesetze und Verordnunge
- Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium im Freistaat Sachsen vom 07.06.1993 (pdf, 16,3 kb)
- Gesetz und Staatsvertrag Vergabe Studienplätze und Änderung SächsHZG zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen und zur Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes vom 22.06.2000 (pdf, 8,8 kb)
- Gesetz zur letzten Änderung des sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes vom 31.03.2005 (pdf, 15,6 kb)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Vergabe von Studienplätzen vom 13.06.2006 (pdf, 45 kb)
- Gesetz zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 14.03.2007 (pdf, 18,9 kb)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Fachhochschulen im Studienjahr 2007/2008 vom 11.07.2007 (pdf, 21 kb)
Referentenentwurf
- zur Novellierung des SächsHZG vom 24.07.2007 (pdf, 433 kb)
Stellungnahmen zum Referentenentwurf