An 2 Standorten in Sachsen, an der TU Dresden und der Universität Leipzig, werden Ärzt*innen ausgebildet.
Das Medizinstudium ist in vielen Punkten rückständig und vor allem wenig kompetenzorientiert. Die Praxisphasen sind zum Teil schlecht betreut, es müssen viele unbezahlte Praktika absolviert werden und die Zulassungsbeschränkungen sind enorm.
Der „Masterplan Medizinstudium 2020“, welcher am 31.03.2017 veröffentlich wurde, soll sich diesen Problemen widmen und schlägt einige vernünftige Reformen vor.
„Der Masterplan sieht Veränderungen bei der Studienstruktur und den Ausbildungsinhalten vor. Ziel ist es, dass die angehenden Ärztinnen und Ärzte auch ganz alltägliche Erkrankungen in der ambulanten und stationären Praxis kennenlernen“, heißt es dazu auf der Internetseite des BMBF.
Mit einem zentralen Kritikpunkt am Masterplan, der Landärzt*innenquote, haben wir uns bereits intensiv auseinandergesetzt. Bis zu 10 % eines Jahrgangs sollen mit der vertraglichen Verpflichtung als Landärzt*innen tätig zu werden bevorzugt zum Studium zugelassen werden. In einer Anhörung und der zugehörigen Pressemitteilung zur Landärzt*innenquote machten Studierende deutlich, dass wir diese entschieden ablehnen. Ihr findet bei unserem Bündnispartner, der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. weitere Informationen zu diesem Thema.
Landärzt*innenquote (Drs. 6/8490)
Zeitablauf der Drucksache
Am 16.03.2017 brachte die AfD-Fraktion den Antrag „Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sichern – Studienplatzvergabe reformieren!“ (Drs. 6/8490). Die Debatte findet ihr im Protokoll der Plenarsitzung unter TOP 6.
Am 29.5.2017 fand der Anhörung der Drs. 6/8490 im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien statt. An der Anhörung nahm Isabel Molwitz von der bvmd (Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.) als Sachverständige teil und legte die Ansicht der Studierenden in ihrer Stellungnahme dar.
Im folgenden findet ihr:
Die Stellungnahme der Staatsministerin zum Antrag