Hochschulfinanzierung

Die staatlichen Hochschulen in Sachsen werden zu großen Teilen vom Freistaat finanziert. Dabei unterscheidet man zwischen der Grundfinanzierung, Zweitmitteln und Drittmitteln.

Zur Grundfinanzierung gehören alle Zuschüsse des Freistaats Sachsen, die im Haushaltsplan verankert sind. Dabei ist zwischen dem Grund- und Innovationsbudget zu unterscheiden. Letzteres ist an diverse Bedingungen geknüpft, unter anderem an die Erfüllung von Zielen. Seit 2023 existiert in Sachsen kein Leistungsbudget mehr. Damit hat sich eine langjährige Forderung der Studierendenvertretungen durchgesetzt.

Unter den Zweitmitteln sind weitere Zuschüsse zu verstehen, die nicht maßgeblich durch den Freistaat Sachsen finanziert werden. Hierzu zählt der Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken, der Nachfolger des Hochschulpakts. Zudem sind hier beispielhaft auch die Qualitätsoffensive Lehrkräftebildung zu nennen. Zweitmittel werden mittlerweile für die Finanzierung der Hochschule immer bedeutender und gleichen fehlende Landeszuschüsse aus.

Drittmittel erhalten die Hochschulen für Forschungsvorhaben. Diese kommen aus der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Landesministerien, Bundesministerien und weiteren öffentlichen Einrichtungen aber auch aus der freien Wirtschaft. In den letzten Jahren werben Hochschulen immer mehr Drittmittel ein und machen sich damit immer abhängiger von externen Einrichtungen, die oft mit unterschiedlichen Eigeninteressen Mittel an die Hochschulen vergeben. Neben der Nutzung der Mittel in den Arbeitsbereichen behält auch die Hochschulverwaltung ein Teil des Geldes, den sogenannten Overhead, ein. Schon heute müssen Gelder aus der Grundfinanzierung und Zweitmittel aufgewendet werden, um die finanzaufwendige Drittmittelforschung umsetzen zu können.

Der Haushalt im Freistaat Sachsen wird mit Doppelhaushalten beschlossen, d. h. aller zwei Jahre werden Mittel für die kommenden zwei Jahre beschlossen. Damit Hochschulen jedoch mehr Planungssicherheit zu Gute kommt existieren in Sachsen Zuschussvereinbarungen mit einer Laufzeit von sieben Jahren. In dieser ist bisher eine Globalsumme für Personalstellen, Sachmittel und Investitionsmittel für alle sächsischen Hochschulen festgeschrieben. Die Vereinbarung ist maßgeblich vom Finanzministerium abhängig.

Hochschulen wiederum werden aber auch durch den Freistaat gesteuert. Diese Steuerung ist in der Hochschulsteuerungsverordnung geregelt. Damit geht auch eine langfristige Hochschulentwicklung einher, die in Hochschulentwicklungsplänen festgeschrieben ist. Diese Pläne werden zwischen dem Wissenschaftsministerium, Finanzministerium und der Landesrektor*innenkonferenz ausgehandelt. Das Wissenschaftsministerium kann diese aber auch einseitig beschließen. Die Hochschulentwicklungsplanung gibt lang-, mittel- und kurzfristige Ziele vor. Diese beziehen sich auf neue Impulse in Lehre und Studium, Konzepte, Studiengänge, Forschung und Transfer.

Unmittelbar mit der Hochschulentwicklungsplanung sind die Zielvereinbarungen verbunden. Diese wiederum werden zwischen dem Wissenschaftsministerium und einer Hochschule ausgehandelt. An die Erreichung dieser Ziele sind gewisse Finanzmittel im Haushalt geknüpft. Bei Nichterreichung drohen umfangreiche Rückzahlungen.

Die KSS kritisiert seit Jahren die Praxis der Hochschulsteuerung und fordert mehr Kooperation zwischen Hochschulen und Ministerien statt einseitiger Festlegung durch die Ministerien. Zudem braucht die aktuelle Praxis mehr Kontrolle und Mitbestimmung durch den Sächsischen Landtag.