Prekär, befristet, schlecht bezahlt – mit diesen Worten lassen sich die Anstellungsverhältnisse der allermeisten studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte beschreiben. Fast alle Beschäftigten an deutschen Hochschulen fallen unter tarifvertragliche Regelungen und haben z.B. das Recht, eine eigene Personalvertretung zu wählen. Fast alle. Für den überwiegenden Teil der knapp 400.000 Studierenden, die als Hilfskräfte und Tutor*innen an den Hochschulen beschäftigt sind, werden diese Mindeststandards der Arbeitnehmer*innenrechte nicht umgesetzt. Dies bedeutet konkret schlechtere Bezahlung, nicht realisierter Urlaubsanspruch und häufig keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dazu kommen kurze Vertragslaufzeiten, die durch Aneinanderreihung von befristeten Verträgen für weitere existentielle Unsicherheit sorgen. Unsichere Arbeitsbedingungen sind damit die bittere Normalität für Studentische Beschäftigte. Dabei handelt es sich bei Studentischen Beschäftigten inzwischen um eine tragende Säule des wissenschaftlichen Betriebs. Sei es bei der Unterstützung von Forschung und Lehre, durch lehrveranstaltungsbegleitende Unterstützungsangebote, durch Tätigkeiten in der Verwaltung und den Bibliotheken oder beim Korrigieren von Klausuren – so vielseitig die Tätigkeiten sind, so wichtig sind sie für das Funktionieren der Abläufe an den Hochschulen. Gerade während der Corona-Pandemie zeigt sich umso deutlicher, wie sehr der (digitale) Hochschulbetrieb auch von ihnen abhängt.
Deswegen kämpfen wir als KSS an der Seite der Gewerkschaften für einen studentischen Tarifvertrag (TVStud), wie es ihn in Berlin zum Beispiel schon gibt. Dafür haben wir regelmäßige Treffen mit der TVStud-Aktiven-Gruppe, in der wir unser weiteres Vorgehen besprechen.
Die Studentischen Beschäftigten waren bei den Tarifverhandlungen im Herbst 2023 sehr präsent. Erstmals wurde über die Beschäftigungsbedingungen der Hilfskräfte verhandelt. Im Rahmen der Handlungen konnten die Gewerkschaften eine schuldrechtliche Vereinbarung über 12 Monate Mindestlaufzeit und einen höheren Mindestlohn von 13,25 Euro ab dem Sommersemester 2024 und 13,98 Euro ab dem Sommersemester 2025 erreichen.
Bist du selbst an der Hochschule beschäftigt und spürst die prekären Anstellungsverhältnisse selbst oder möchtest dich einfach nur für die Rechte der Betroffenen einsetzen? Dann melde dich bei uns unter beschaeftigung(at)kss-sachsen.de und wir helfen dir dabei dich einzubringen!