Das Hochschulgesetz in Sachsen hat schon einige Novellierungen hinter sich. Die KSS hat diese begleitet und dabei so einiges an Material zusammengetragen. Bereits 2008 hat die KSS die umfangreiche Novelle sehr kritisch begleitet, wie für euch hier dokumentiert wurde.
Auch 2012 hat sich die KSS in einer sehr ausführlichen Stellungnahme zum Referent*innenentwurf des Hochschulfreiheitsgesetzes geäußert. Während des Novellierungsprozesses brachte sich die KSS erneut mit 9 Punkten zum SächsHSFG ein.
Am 10.5.2017 legte die Staatsregierung das Gesetz zur Änderung des SächsHSFG, unsere weiterführenden Vorstellungen legten wir in einer Stellungnahme dar. Es fand außerdem eine öffentliche Anhörung zu der Novelle sowie zum Linken Gesetzesentwurf des Hochschulselbstverwaltungsgesetzes statt.
Erst 2021 war es soweit, dass laut Koalitionsvertrag die Änderungen am SächsHSFG 2020 erarbeitet werden sollen. Die KSS vertritt dabei die Beschlusslage des LSR.
Am 1. Juni 2022 gab es dann erst einmal eine kleine Novelle, in der vor allem Onlineprüfungen legitimiert und die Möglichkeit von Freisemestern ähnlich den Corona-Semestern eingeführt wurden. Hier gab es leider eine Menge zu kritisieren, wie ihr in der Stellungnahme der KSS dazu nachlesen könnt.
Im Wintersemester 2022/23 war es dann wirklich soweit und es gab einen Entwurf für eine Neufassung des Hochschulgesetzes. Die KSS hat wieder eine recht umfangreiche Stellungnahme abgegeben und darin die Visionen für ein zeitgerechtes Hochschulgesetz skizziert sowie die einzelnen Änderungen und Nicht-Änderungen kommentiert. Den Gesetzgebungsprozess begleitete die KSS in einem breiten Bündnis aus Parteijugenden, Gewerkschaftsjugenden und Studierendenschaften gemeinsam mit einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne. Neben Demonstrationen, Podiumsdiskussionen und weiteren Aktionen erläutert das Bündnis seine Forderungen auf den sozialen Medien.
Dabei begleitete sie den Gesetzgebungsprozess mit einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne. Nach dem Beschluss wurde aus dem Hochschulfreiheitsgesetz wieder ein Hochschulgesetz. Alle Änderungen könnt ihr in einer Zusammenfassung nachschauen.
Aber schon bevor das neue Hochschulgesetz verabschiedet wurde, war klar, dass das Gesetz nach dem Beschluss direkt wieder geändert wird: die Berufsakademie Sachsen soll als Duale Hochschule in das Hochschulgesetz aufgenommen werden. Der Referent*innenentwurf und die dazugehörige Synopse zur Änderung des Sächsischen Hochschulgesetz wurden der KSS Ende Juni 2023 übermittelt. Auch dazu hat die Landesstudierendenvertretung eine Stellungnahme abgegeben.
Forderungen ans Sächsische Hochschulgesetz
Gute Studienbedingungen
Kretschmer, gönn mal bessere Studienbedingungen!
- komplette Freiwilligkeit von digitalen Prüfungen (in § 36)
- expliziter Ausschluss von jeglicher Überwachungstechnik in digitalen Prüfungen (in §36)
- Ausschluss sämtlicher Auswertungen von elektronisch gesammelten Prüfungsdaten (und -ergebnissen)
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- Erweiterung der Experimentierklausel in § 17 um Möglichkeiten zur längeren Regelstudienzeit um zwei Semester sowie Abweichung von der Begrenzung auf drei Prüfungsversuche
- Möglichkeit eines Orientierungsstudiums schaffen (Nichtanrechnung der ersten beiden Semester eines Studiums auf die Regelstudienzeit in § 21)
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Gute Lehre
Kein Bock auf nur noch Auswendig-Lernen – gemeinsam gute Lehre gestalten!
- verpflichtendes Festschreiben, Veröffentlichen und Evaluation von Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre nach Lehrevaluationen
- Weiterreichen der ausführlichen Ergebnisse aller Lehrevaluationen an die Studienkommissionen (unter Wahrung der Anonymität und Persönlichkeitsrechte von Einzelpersonen)
- Überprüfung der Qualität der Lehre mindestens aller zwei Jahre
- Etablierung eines verpflichtendem, anonymisierten und gut sichtbarem Beschwerdemanagement an jeder Hochschule
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Akkreditierung ist dafür da, einen gewissen Mindeststandard an Qualität in den Studiengängen zu sichern. Wenn dieser Mindeststandard durch objektive Feststellung nicht gegeben ist, ist es eine Zumutung Studierende weiter in diese Studiengänge zu immatrikulieren. Sachsen ist das einzige Bundesland, in denen es keine Akkreditierungspflicht gibt. Damit haben die Gutachter*innen bzw. die Hochschulen keinerlei Druckmittel auf schlechte Studiengänge und unwillige Verantwortliche – zum Leidwesen der Studierenden. Das bedeutet, dass es hier eine Pflicht braucht!
- die Einführung einer Akkreditierungspflicht für alle Bachelor- und Masterstudiengänge und einer gleichgestellten auf den gleichen Standards basierenden Zertifizierung für Diplom- und Staatsexamensstudiengänge (§9)
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- eine gesetzlich verankerte Vertretung des Mittelbaus
- Lehrfreisemester zusätzlich zum Forschungsfreisemester (im neuen § 70)
- verpflichtende Mindestzeiträume für Befristungsdauern (im neuen § 73)
- angemessene Vergütung aller Tätigkeiten, die zum Lehrauftrag gehören (z.B. im neuen § 68)
Mitbestimmung und Demokratisierung
Profs entmachten – für gleichberechigte Mitbestimmung auf Augenhöhe!
- hochschulweite und niedrigschwellige Veröffentlichung der Geschäftsordnung und Protokolle aller Gremien und Komissionen insb. des Rektorates (im neuen § 57)
- öffentliche Tagungen aller Gremien (außer bei Personalfragen und aus wichtigem Grund in besonderen internen Angelegenheiten der Hochschule) (im neuen § 57)
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Das Hochschulgesetz gibt vor, dass die Sächsischen Hochschulen demokratisch aufgebaut seien. Leider sehen wir als Studierende nicht wirklich, dass wir die gleichen Rechte genießen wie z.B. die Profs! Tatsächlich geht das nicht nur uns so: Auch die Vertretungen der Mitarbeitenden können fortlaufend von den Profs überstimmt werden. Das muss sich dringend ändern – denn nur mit gleichberechtigter Mitbestimmung auf Augenhöhe, kann sich die Entwicklung der Hochschule tatsächlich an den Bedürfnissen von ihren Mitgliedern orientieren.
- Stärkung der demokratisch gewählten Gruppengremien Fakultätsrat, Senat und erweiterter Senat
– Verschiebung von mehr Aufgaben vom Rektorat zum Senat und mehr Einvernehmen anstelle von Benehmen beim Senat
– keine eigenständig erlassenen Ordnungen mehr durch das Rektorat
– Auskunftsrechte für jedes Senatsmitglied über alle Angelegenheiten der Hochschule gegenüber Rektorat und Hochschulrat
- Viertelparität in allen Gremien der Hochschule (im neuen § 51)
- paritätisch besetzte Prüfungsausschüsse (im neuen § 35)
- beratende Stimme der Studierenden und Mitarbeitendenvertretungen in der Landesrektor*innenkonferenz (in § 8)
- Eindämmung des wirtschaftlichen Eingriffs in die Hochschule: Abschaffung aller Rechte des Hochschulrates außer der Beratungsfunktion (= so etwas wie ein Aufsichtsrat mit ganz vielen Menschen aus der Wirtschaft drin und zu viel Macht auf die Hochschulentwicklung)
- Wiedereinführung des Konzils (Erweiterter Senat mit mehr Rechten)
- Bestellung der Kanzler*innenposition durch Einvernehmen mit Senat bzw. Wahl durch Erweiterten Senat
- Wahl der Rektor*innen unter verpflichtendem Einbezug aller Mitgliedergruppen aus dem Senat anstelle zu starkem Eingriff in diese wichtige Entscheidung durch den Hochschulrat
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Studierende stellen an den Hochschulen 80% der Mitglieder und sind damit die mit Abstand größte Gruppe. Das spiegelt sich in den Entscheidungsprozessen jedoch leider nicht wieder. Häufig sind Entscheidungen über die Köpfe der Studierenden hinweg einfach möglich und diese Möglichkeit wird immer wieder genutzt. Die meisten Entscheidungen an einer Hochschule betreffen die Studierenden unmittel- bzw. mittelbar. Am besten können die Sicht der Studierenden sie selbst darstellen und damit ist studentische Partizipation entscheident für das Weiterentwickeln von Hochschulen. Studierende dürfen nicht länger übergangen werden, sondern als gleichberechtigt wahrgenommen und einbezogen werden.
- studentische Prorektor*innen
- angemessene Wertschätzung des studentischen Engagements mit Aufwandsentschädigungen oder Sitzungsgeld für Studierende in Gremien (§51)
- Stärkung der rechtlichen Regelungen und finanziellen Möglichkeiten der Landesstudierendenvertretung (§§ 29, 30) sowie Mitwirkungsrechte bei sonstigen Gesetzesvorhaben, die Studierende betreffen
- eigenständige Ausarbeitung der Geschäftsordnung für die Doktorand*innenvertretung
- Erweiterung der Aufgaben der Studierendenschaften um gesellschaftspolitische Fragen, Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Informationen an die Studierendenschaften
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Chancengerechtigkeit, Inklusion und Gleichstellung
Wir wollen Hochschulen für alle! Für ein Studium ohne Hindernisse.
Du fühlst dich als Studi in irgendeiner Art und Weise diskriminiert? Vielleicht sogar von einem Prof selbst? Das ist dem Hochschulgesetz bislang herzlich egal! Denn tatsächlich gibt es in Sachsen keinen wirksamen Diskriminierungsschutz im Gesetz. Denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), durch welches Täter*innen von Diskriminierungen tatsächliche Konsequenzen erfahren, gilt nur für Beschäftigte an Hochschulen. Eine einfache Möglichkeit, damit es auch für Studierende gilt, haben andere Bundesländer bereits in Gebrauch: Der Schutz nach AGG kann im Hochschulgesetz einfach auch auf Studierende ausgeweitet werden. Liebes Sachsen: Bekomm den A*** hoch, denn wir haben bereits ein Diskriminierungsproblem an unseren Hochschulen!
- Diskriminierungsschutz nach AGG für Studierende (in den neuen §§ 5 und 56)
- unabhängige Diskriminierungsstellen und Erweiterung des Gleichstellungsauftrages auf alle möglichen Formen von Diskriminierung (im neuen § 56)
Inklusion ist ein Querschnittsthema. Es reicht in sämtliche hochschulrelvanten und gesellschaftspolitischen Ebenen hinein. Entsprechend erfordert Inklusion einen hohen Grad an Expertise mit gezieltem Blick auf inklusionsspezifische Chancen, Themen und Schwierigkeiten sowie deren dynamische Entwicklung. Die ersten Ansätze im neuen Gesetz, dass auf Studis mit Behinderungen oder chronischen Beeinträchtigungen geachtet werden soll, reichen nicht aus. Ähnlich wie bei den Gleichstellungsbeauftragten und bei nun notwendigen Gleichstellungsstrategie wollen wir konkrete Beauftragte und Strategien für die Inklusion!
- verpflichtende Regelungen für Nachteilsausgleiche und unabhängige Clearingstelle die anstelle des Prüfungsausschusses über Nachteilsausgleiche entscheidet (im neuen § 35)
- Einführung von Inklusionsbeauftragten ähnlich den Gleichstellungsbeauftragten
- Inklusionsstrategie bzw. Inklusionskonzept mit der Regelung von Sanktionen bei Benachteiligungen
In Hochschulen studieren schon seit längerem nicht mehr nur junge ungebundene Menschen frisch nach dem Abitur ohne sonstige Verpflichtungen. Auch Personen mit Familien, kleinen Kindern, zu pflegenden Angehörigen etc. muss eine gleichberechtigte Teilnahme am Studium ermöglicht werden! Daher müssen die Hochschulen zwingend flexibler werden. Studiengänge in Teilzeit gehören als Mindesstandard eingeführt. Auch die Regelungen der Urlaubssemester müssen an tatsächliche Bedarfe angepasst werden.
- Teilzeitstudium als verpflichtende Regelung im neuen § 33 Abs. 7
- Anhebung der Beurlaubung zur Betreuung eigener Kinder auf bis zu 6 Semester (3 Jahre) und damit Angleichung an das Arbeitsrecht
- Liberalisierung von Urlaubssemestern (mehr insgesamt ermöglichen und Gründe erweitern)
- Verwirklichung von Gleichstellung aller Mitglieder der Hochschule (Gleichstellungsauftrag soll auch diverse Geschlechtsidentitäten* umfassen)
- Quote an FLINTA und Nicht-cis-männlichen Personen in allen gewählten Gremien, dem Rekotat und dem Hochschulrat (§ 51)
- Konsequentes Gendern im Gesetzestext (z.B. Studierendenschaft anstelle Studentenschaft)
- Erweiterung aller Gleichstellungsaufgaben zwischen nichtmännlichen und männlichen Personen
– Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten
– Vetorecht der Beauftragten für Beschlüsse
– Klärung der Stellung studentischer Gleichstellungsbeauftragter (angemessene Räumlichkeiten und Vergütung)
– Recht auf Auskunft in allen Angelegenheiten, die in Zusammenhang mit dem Aufgabenbereich stehen
– Ausübung der Tätigkeit unter Weisungsfreiheit
Der Traum von Bildung für alle – augenscheinlich haben wir diesen in Deutschland bereits erreicht. Doch in der Praxis sind wir davon noch weit entfernt. Es existieren noch immer eine Großzahl an verschiedenen Studiengebühren (Achtung, damit meinen wir nicht die Semesterbeiträge, durch welche z.B. das Semesterticket bezahlt wird!). Diese Studiengebühren sind abhängig von der Länge des Studiums (Langzeitstudiengebühren) oder sogar von der Herkunft (Gebühren für Nicht-EU-Ausländer*innen). Die Koalition selbst hat 2019 versprochen, die Sinnhaftigkeit von Langzeitstudiengebühren zu überprüfen. Wir sind bereits fest überzeugt davon, dass Gebühren generell absoluter Quatsch sind und immer zu einer Chancenungerechtigkeit führen! Denn Menschen mit mehr Geld können sich bessere Studienbedingungen somit einfach erkaufen.
- Abschaffung aller Studiengebühren (im neuen § 13)
- Verpflichtende Zulassung von Nicht-EU-Ausländer*innen
- Ausbau der Unterstützungsangebote in besonderen Lebenslagen durch Berücksichtigung dieser im Studien- und Prüfungsbetrieb sowie klare Regelungen für Nachteilsausgleiche
Wir brauchen ein Hochschulgesetz, in dem studentische Arbeitsbedingungen wirklich verbessert werden! Die Mindesbefristung von Studentischen Hilfskräften auf ein halbes Semester ist ein Schritt in die richtige Richtung – Aber der aktuelle Gesetzesentwurf beinhaltet auch viel zu viele Rückschritte.
- Keine Tarifflucht durch Übernahme von Verwaltungsaufgaben von SHKs
- Eine Verlängerung der Mindestbefristungszeiträume für SHKs und WHKs
- Eine faire Lösung für Staatsexamenstudierende, dass auch sie nach einer gewissen Studienerfahrung als WHKs eingestuft werden
Gesellschaftlicher Auftrag
Pegida, Querdenken und Klimaleugner*innen?! Für mehr faktenbasiertes Wissen und gesellschaftliches Engagement von Hochschulen!
Wissenschaft und Bildung soll vor allem eines: Einen Dienst unserer Gesellschaft leisten und den Fortschritt voranbringen! Auf keinem Fall sollen einzelne Unternehmen durch diese noch mächtiger werden oder gar die Wissenschaft zu ihrem Gunsten beeinflussen. Außerdem sollte unseres Erachtens nicht weiter daran geforscht werden, wie sich die Menschheit am besten gegenseitig auslöscht. Forschungsergebnisse sollen für alle nutzbar sein und allen zu Gute kommen.
- Drittmittel aus der Wirtschaft sollen nicht zulässig sein, bei allen weiteren Drittmittel soll eine Ethikkomission über die Vergabe entscheiden (im neuen §47)
- Hochschulen sollen keine Unternehmen sein – stärkere Kontrolle von unternehmerischen Aktivitäten der Hochschule, in dem im neuen § 6 Abs. 3 nicht die Zustimmung des Hochschulrates, sondern des Senates erforderlich ist bei der Gründung, Übernahme und Beteiligung von und an Unternehmen
- Einführung einer Zivilklausel (im neuen § 46)
- Verbot der Patentierung für gesellschaftlich relevante Technologien (im neuen § 48)
- Die Einführung von Nachhaltigkeitsbeauftragten (§ 56) und einer Nachhaltigkeitsstrategie bzw. Nachhaltigkeitskonzept, welches Klimaneutralität der Hochschulen bis spätestens 2030 zum Ziel hat (§ 5) sowie zweijährige Evaluation dessen
- vollumfänglich transparente Nachhaltigkeitsberichte
- studentisch geleitete, gut ausgestattete Green Offices zur Koordination von Nachhaltigkeitsprojekten und -bildung an den Hochschulen
- Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE), die Studierende zu klimapolitisch bewussten Akteur*innen ausbildet und nicht nur an die Eigenverantwortung appeliert
Sonstige Forderungen
- Überarbeitung des Konzeptes Zielvereinbarung (geringerer staatlicher Eingriff in Zielsetzungen der Hochschulen, Beschluss der Hochschulentwicklungspläne durch den Landtag, Mittelzuweisungen für jede Aufgabe der Hochschulen ermöglichen) (im neuen § 11)
- Festschreiben des Ziels einheitlich zeitliche Studienjahre in Europa
- Verleihung entsprechender Hochschulgrade bei bestandenem Staatsexamen (§ im neuen 40)
- Alle Aufgaben der Hochschule gemäß neuem § 5 sollten einer Qualitätssicherung unterliegen. (im neuen § 9)
- Bauherr*inneneigenschaft für Hochschulen
- Pädagogische Fort- Aus-, und Weiterbildungen als Nachweise pädagogischer Fähigkeiten (in den neuen §§ 59, 61, 74)