Personalvertretung

Forderungen zum Personalvertretungsgesetz

Die KSS setzt sich für studentische Personalräte nach dem Vorbild der in Berliner Hochschulen geltenden Regelungen ein.

Die Landesstudierendenvertretung kritisiert die prekären Beschäftigungsbedingungen von studentischen Beschäftigten an Hochschulen. Die aktive Personalratsarbeit ist für diese Beschäftigungsgruppe durch die Mindestbeschäftigungszeit im Betrieb und lange Wahlperioden fast unmöglich. Die kürzlich erschienene Studie zu Arbeitsbedingungen von studentisch Beschäftigten zeigt, dass es in Berlin zu weniger Verletzungen von Arbeitnehmer*innenrechten kommt – dies hängt mit den längeren Vertragslaufzeiten sowie mit den dort bereits etablierten studentischen Personalräten zusammen.

Solange keine studentischen Personalräte existieren fordert die KSS für den Übergang folgende Änderungen im Sächsischen Personalvertretungsgesetz:

  • Die Aufhebung der 6-monatigen Betriebszugehörigkeit gem. § 14 Abs. 1 Nr. 2 SächsPersVG, die für die Wählbarkeit Voraussetzung ist,
  • Die Streichung der Regelung, dass studentische Beschäftigte nur auf Antrag vom Personalrat vertreten werden gem. § 82 Absatz 1,
  • Die Verkürzung der Wahlperioden auf ein Jahr, die Schaffung von Nachwahlmöglichkeiten sowie bei Eintritt in den Personalrat die Verlängerung der Arbeitsverträge bis zum Ende der Legislaturperiode gem. §§ 26, 27.

Gerade wird das sächsische Personalvertretungsgesetz überarbeitet. Dazu haben wir auch eine Stellungnahme abgegeben. Diese könnt ihr hier finden.