Freistaat arbeitet an zügiger Lösung zur zusätzlichen Unterstützung
Nach der Entscheidung, Studierenden in Deutschland eine Energiepauschale zuzuweisen, ist noch nicht abzusehen, bis wann die Studentinnen und Studenten mit der Auszahlung der Bundeshilfe von 200 Euro rechnen können. Laut Gesetz sind die Länder verpflichtet, dies umzusetzen, müssen aber zunächst die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen. Der Freistaat arbeitet seit Gesetzesbeschluss daran und prüft dabei auch Wege zur Verfahrensbeschleunigung. Parallel wird eine Internetplattform entwickelt, über die die Studierenden ihren Anspruch auf Auszahlung geltend machen können.
Vor diesem Hintergrund und in Reaktion auf einen offenen Brief zur Situation der Studierenden hat sich Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow jetzt mit Vertreterinnen der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) zum Gespräch getroffen
„Die aktuelle Krise und die Preissteigerungen betreffen uns alle. Studierende haben jedoch weder Ersparnisse, noch ein regelmäßig gesichertes Einkommen, um dieser Krise entgegen zu treten. Sie müssen aktuell bereits vor Beginn ihres Arbeitslebens um ihre Zukunft bangen und haben kaum Perspektive.“ betonte Uta Lemke, Sprecher*in der KSS.
„Wenn Studierende aufgrund finanzieller Engpässe anzweifeln, ihr Studium erfolgreich beenden zu können, ist die Lage ernst. Diese Situation erfordert schnelles und unbürokratisches Handeln – auch von der Landesregierung. Wir müssen allen Studierenden deutlich machen, dass sie in ihrer Notsituation gehört werden und dass sie Hilfe bekommen werden, wenn sie diese benötigen. Wir brauchen Sicherheit.“, so Sabine Giese, Sprecherin der KSS.
Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung. „Die Nöte vieler Studierender sind uns bewusst. Es muss nun vor allem darum gehen eine schnelle zusätzliche Hilfestellung für diejenigen zu organisieren, die aufgrund der hohen Kosten für Energie und Lebensunterhalt Gefahr laufen, ihr Studium abbrechen zu müssen. Deshalb arbeiten wir an Möglichkeiten mit denen der Freistaat Sachsen unkompliziert helfen kann. Wir werden unsere Studierenden nicht im Regen stehen lassen.“, ergänzt Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow, und weiter: „Die Instrumente dafür zu entwickeln, nimmt dennoch etwas Zeit in Anspruch.“
Hintergrund
Am 21. Dezember 2022 ist das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG) in Kraft getreten. Ein Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale besteht insbesondere für die Personen, die am 1. Dezember 2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes immatrikuliert waren; ausgenommen sind Gasthörer und Gaststudierende. Die Energiepreispauschale beträgt 200 Euro und soll als Einmalzahlung ausgezahlt werden.
Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus bereitet derzeit eine Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Studierenden-Energiepreispauschalengesetzes vor, in der die zuständigen Stellen für die Bewilligung der einmaligen Energiepreispauschale festgelegt werden. Die Energiepreispauschale wird auf Antrag der anspruchsberechtigten Person geleistet. Sie kann bis zum 30. September 2023 geltend gemacht werden