Landesstudierendenvertretung blickt mit gemischten Gefühlen auf Hochschulgesetznovelle
Gestern hat der Sächsische Landtag die neue Hochschulgesetznovelle und damit die Gründung einer neuen sächsischen Hochschule beschlossen. Aus der Berufsakademie Sachsen wird jetzt die Duale Hochschule Sachsen. Zugleich hat der Landtag einen neuen Rahmen für krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit beschlossen und setzte damit eine langjährige Forderung studentischer Interessenvertretungen durch.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) lobt die neuen Impulse in der sächsischen Hochschullandschaft, kritisiert aber gleichzeitig die Eingriffe in die Autonomie der Studierendenräte.
Dazu erklärt Paul Steinbrecher, Sprecher der KSS: „Die Schaffung der Dualen Hochschule ist ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig sehen wir, dass gute Bedingungen zum Lehren und Lernen nur ansatzweise gelungen sind. Es hätte deutlich mehr Änderungen gebraucht, insbesondere eine Abkehr von der Anwesenheitspflicht. Statt der Förderung selbstständiger Lernprozesse werden Studierende wie Schüler*innen behandelt. Wir begrüßen die geschaffene studifreundliche, datenarme Regelung zur krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit. Studierende müssen ihre Symptome jetzt nur noch in Ausnahmefällen angeben, jedoch müssen sie weiterhin oft Zusatzkosten selbst tragen.“
Das Gesetz schafft die neue Duale Hochschule Sachsen zum 01. Januar 2025. Damit einher geht eine neue Gremienstruktur und endlich die Schaffung einer rechtsfähigen Struktur für die Studierenden-schaft sowie die Anrechnung des betrieblichen und hochschulischen Engagements der Studierenden.
Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag wird eine Überprüfung der Anerkennung von Hochschulgruppen durch die Studierendenräte herbeigeführt, um diese gegebenenfalls gesetzlich zu verankern. Dies betrifft vielfältige studentische Hochschulgruppen wie Chöre, Theater-AGs, Nachhaltigkeitsgruppen und parteinahe Hochschulgruppen.
„Die dadurch drohenden Eingriffe in die Autonomie der Studierendenräte sind ungerechtfertigt. Die Studierendenräte sollten in der studentischen Selbstverwaltung eigenständig darüber entscheiden können, welche Gruppen als Hochschulgruppen anerkannt werden und welche nicht.“ kritisiert Ludwig Firkert, Sprecher der KSS.
Sara Prochownik, Referentin Hochschulpolitik der KSS, fordert abschließend: „Die Hochschulleitung muss eine höhere Mindestvergütung beschließen und damit den Wunsch aus der Anhörung berücksichtigen. Andernfalls ist die ökonomische Situation von Studierenden in den betroffenen Studiengängen weiterhin gefährdet. Denn monatlich 440 Euro reichen nicht zum Leben.“