Haushaltsentwurf: Licht und Schatten für Studierende

Sachsens Landesstudierendenvertretung blickt auf Doppelhaushalt 2025/26

Die Sächsische Staatsregierung hat dem Entwurf für den Haushalt 2025 und 2026 zugestimmt. Positiv aus Sicht der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS): Keine Kürzungen bei Personalstellen in Lehre und Forschung sowie den konsumtiven Zuschüssen für die Studentenwerke. Gleichzeitig kritisiert die KSS jedoch Einsparungen bei Lehrbeauftragten sowie Mitteln für Inklusion und Gleichstellung.

Dazu erklärt Paul Steinbrecher, Sprecher der KSS: „Hochschulen haben für die Staatsregierung weiterhin Priorität. Das ist wichtig. Die Absicherung von Lehre und Forschung ist zentral für ein gutes Studium – und damit auch für die Ausbildung dringend benötigter Fachkräfte. Nun muss der Landtag diese Prioritäten weiter schärfen.“

Auch bei den Studentenwerken sieht die KSS positive Entwicklungen. Die Zuschüsse zum laufenden Betrieb werden leicht erhöht. Aus Sicht der KSS ist dies jedoch nur ein erster Schritt. Steinbrecher sagt: „Die Sicherung des laufenden Betriebs der Studentenwerke ist richtig und notwendig. Der Landtag muss nun zusätzliche Mittel für ein bezahlbares Mensaessen und psychosoziale Beratungsangebote bereitstellen und damit die Forderungen der laufenden Petition ernst nehmen. Auch beim studentischen Wohnen herrscht akuter Handlungsbedarf: Der Bund muss das Programm ‚Junges Wohnen‘ dringend aufstocken und der Freistaat seinen finanziellen Beitrag leisten.“

Scharfe Kritik übt die KSS an der Umstrukturierung von Zuschüssen für Gleichstellung, Inklusion und Lehrbeauftragte. Diese Mittel wurden in andere Haushaltstitel überführt, ohne die entsprechenden Töpfe aufzustocken – faktisch bedeuten diese Schritte eine Kürzung. Abschließend fordert Steinbrecher: „Es darf nicht sein, dass Kürzungen im Bereich der Gleichstellung und bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention schöngerechnet werden. Auch Lehrbeauftragte sind essenziell für die Lehre. Der Landtag ist nun in der Verantwortung, zweckgebundene Zuweisungen vorzunehmen.“