Sachsens Landesstudierendenvertretung kritisiert Brief zur Angabepflicht von Symptomen
Am 12.04.2023 hat das sächsische Wissenschaftsministerium (SMWK) die Hochschulen und Prüfungsausschüsse in einem Schreiben aufgefordert, bei Prüfungsrücktritten im Krankheitsfall Krankheitssymptome der Studierenden abzufragen. Die Prüfungsausschüsse an den Hochschulen sind dafür verantwortlich, darüber zu entscheiden, ob das Ersuchen auf einen Rücktritt von Hochschulprüfungen im Krankheitsfall genehmigt wird und die Prüfung damit erneut ohne weitere Nachteile absolviert werden kann. Bisher haben Prüfungsausschüsse selbstständig geregelt, ob sie Symptome abfragen, oder von Ärzt*innen lediglich ein Schreiben ausstellen lassen, welches die Prüfungsunfähigkeit der Studierenden bestätigt. Eine einfache Abmeldung ohne Angabe von Symptomen ist dabei unter anderem an der HTW Dresden, TU Chemnitz und HTWK Leipzig universitätsweit möglich und an der TU Dresden und der Universität Leipzig in diversen
Studiengängen. Die vom SMWK geforderte Verschärfung kritisiert die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) sehr und drängt darauf hin, dass im Hochschulgesetz festgeschrieben wird, dass eine Angabe von Symptomen bei krankheitsbedingten Prüfungsrücktritten nicht notwendig ist.
„Wir sind entsetzt vom rabiaten Vorgehen des Wissenschaftsministeriums. Statt im aktuell laufenden Überarbeitungsprozess des Hochschulgesetzes die Regelungen zu liberalisieren, wird jetzt den Prüfungsausschüssen einfach die Autonomie genommen.“ erklärt Ludwig Firkert, Sprecher der KSS. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages wiederum beschreibt, dass die Bundesländer in den Landeshochschulgesetzen die Angabe von Symptomen regeln sollten. Das ist in Bundesländern wie Thüringen und Nordrhein-Westfalen schon jetzt Praxis. Weiterhin führt Ludwig Firkert aus: „Stattdessen können Prüfungsausschüsse ab sofort nicht mehr entscheiden, dass sie auf die fachliche Meinung des Arztes vertrauen, sondern müssen immer einen viel höheren Verwaltungsaufwand in Kauf nehmen. Neben der offensichtlichen Verschärfung der Regeln entstehen gleichzeitig viele Unsicherheiten für Studierende. Diese sollen sofort zu Beginn der Krankheit ärztliches Personal aufsuchen und sich krankschreiben lassen. Wenn die Krankheit aber länger dauert als gedacht und man dann unerwartet zur Prüfung krank ist, handelt man schon rechtswidrig. Das ist einfach praxisfern.“
„Es ist irritierend, wie intransparent das SMWK, die Hochschulen informiert. Einerseits haben wir Studierenden nur über Umwege von diesem Schreiben erfahren. Gleichzeitig werden Hochschulen und Prüfungsausschüsse übergangen. Bevor das SMWK allen diese Daumenschrauben angelegt hat, wurden weder die KSS noch die Prüfungsausschüsse einbezogen. So ein Handeln über unsere Köpfe hinweg ist einfach unangemessen. Dass Studierende nun auch noch die Kosten selbst übernehmen sollen, ist mit Blick auf die soziale Notlage unverständlich“ führt Paul Steinbrecher, Sprecher der KSS, aus und resümiert: „Jetzt ist der Zeitpunkt, im Hochschulgesetz die Symptomfreiheit festzuschreiben – aber stattdessen sollen Studierende jetzt weiter Krankheitssymptome angeben?“
Zur Sonderstellung des Krankheitsnachweises für Studierende an den Hochschulen äußert sich Sara Prochownik, Referentin Hochschulpolitik der KSS: „In jedem anderen Bereich – ob Praktikum, Schule oder Beruf – reicht ein ärztliches Attest als Krankschreibung aus! Wenn das ein Versuch der Vereinheitlichung und Verbesserung sein soll, dann ist dieser Versuch definitiv nicht gelungen. Dass sächsische Studierende vor den Prüfungsausschüssen all ihre Krankheitssymptome aufzeigen müssen, ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre. Aber dieser Eingriff muss so nicht sein, wenn die Landesregierung im Hochschulgesetz die Sachlage regeln würde. Die Regierungsfraktionen müssen jetzt von der Bremse runtergehen und endlich die liberale Praxis der Hochschulen festschreiben.“
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