Sachsens Studierendenvertretungen beschließen einstimmig Grundsatzbeschluss zur Geschlechterinklusivität
Geschlechter außerhalb des binären Systems wurden in Deutschland im Jahr 2018 offiziell rechtlich anerkannt. Seitdem hat sich jedoch leider wenig in der gelebten Mentalität der Menschen verändert – auch nicht an den Hochschulen. Darauf weist die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) nun hin und fordert konkrete Nachbesserungen.
Bis Mai dieses Jahres hatte Sachsens Landesstudierendenvertretung noch keinen Grundsatzbeschluss als Positionierung zu Geschlechterinklusivität gefasst. Was für die Studierenden schließlich bislang als selbstverständlich galt, schien bei den Politiker*innen des Landes jedoch noch nicht angekommen zu sein. Noch im letzten Jahr wendete sich der Sächsische Staatsminister für Kultus Christian Piwarz mit einem Schreiben an Sachsens Schulleiter*innen. Darin wurde empfohlen, dass Sonderzeichen nicht zum Gendern genutzt werden sollen. Aus der Sicht der Studierendenvertretungen schließt das deutlich Personen aus, die sich nicht im binären System einordnen können. „Diese Position ist schlichtweg engstirnig und aus der Zeit gefallen. Selbst im Lehramtsstudium wird uns angehenden Lehrer*innen vermittelt, in unseren Ausarbeitungen zu gendern“, erläutert Elisa Rehle, Referentin für Lehramt der KSS.
Mitstreiter*in Fay Uhlmann, seit April Referent*in für Feminismus der KSS, pflichtet ihr bei: „Genau wegen solcher rückschrittlichen Empfehlungen wie der des Staatsministers brauchte die KSS nun einen umfassenden und konkreten Grundsatzbeschluss zu Geschlechterinklusivität! Dieser spiegelt nun eindeutig die Haltung und Wertevorstellung der Sächsischen Studierendenvertretungen wider!“. Die Positionierung wurde auf der letzten Sitzung des Landessprecher*innenrates (LSR) einstimmig, ohne Enthaltung und Gegenrede angenommen. Dabei stellt die KSS klar, dass Geschlechterinklusivität nicht nur die Nutzung eines Sonderzeichens zum Gendern bedeutet. Für die Studierenden bedeutet dies gelebte Gleichberechtigung auf allen Ebenen: „In unserem Grundsatzbeschluss fordern wir auch geschlechtsneutrale Sanitätseinrichtungen in allen Hochschulgebäuden, und eine offizielle Anerkennung des DGTI-Ergänzungsausweises zur Selbstbestimmung von Namen und Geschlecht an allen Hochschulen“, erläutert Uta Lemke, Sprecher*in der KSS.
„Rechtliche Akzeptanz allein reicht noch nicht aus. Geschlechterinklusivität – auch außerhalb von männlich bis weiblich – gehört in die Köpfe der Menschen. Das seit 2005 als verfassungswidrig geltende sogenannte ‚Transsexuellengesetz‘ soll nun endlich auch bald durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden. Es ist an der Zeit, dass Geschlechterinklusivität auch bei den sächsischen Hochschulen ankommt, und zwar JETZT!“ fordert Fay Uhlmann.
Der genaue Wortlaut des Beschlusstextes kann auf der Website der KSS nachgelesen werden.
Die Pressemitteilung ist auch als PDF verfügbar.