Sachsens Landesstudierendenvertretung kritisiert zahlreiche Ausnahmen
Der Sächsische Landtag hat heute beschlossen, das „Gesetz über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen“ einzuführen. Als drittletztes Bundesland führt damit nun auch Sachsen endlich ein Gesetz ein, welches den Bürger*innen den Zugang zu staatlichen Informationen ermöglichen und erleichtern soll. Auch die Hochschulen des Freistaates sind eingeschränkt als transparenzpflichtige Stelle aufgeführt und müssen so nun die Namen ihrer Drittmittelgeber*innen veröffentlichen. Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) begrüßt zwar, dass somit nachvollziehbar wird, welche Firmen Forschungsprojekte finanzieren, kritisiert jedoch die weitreichenden Ausnahmen der Transparenzpflicht im Hochschulbereich.
„Mit dem neuen Transparenzgesetz versucht Sachsen nun einen Grundstein für mehr Demokatie zu legen. Eine enorm wichtige Sache – schade nur, dass das Gesetz seinem eigenen Anspruch wahrscheinlich nicht genügen kann. Zahlreiche, teils unnachvollziehbar begründete Bereichsausnahmen, eine hoch- statt niedrigschwellige Antragsstellung und fehlende Sanktionen bei Nichteinhaltung der Informationspflichten verwässern die Wirkungskraft des neuen Gesetzes leider stark.“, äußert sich Felix Fink, Referent für Hochschulpolitik der KSS.
Als größtenteils durch staatliche Gelder finanzierte Einrichtungen, sind auch die Hochschulen bald in der Pflicht, ihre Daten offen zu legen. Das gilt jedoch ausschließlich nur für den Bereich der Drittmitteleinnahmen. „Wer unsere Wissenschaft tatsächlich finanziert, könnte nun künftig klarer werden. Das neue Transparenzgesetz ermöglicht zumindest zum Teil das Nachvollziehen, welche Firmen und Unternehmen Einfluss auf Forschungsprojekte nehmen. Eine Kategorisierung, ob für militärische Zwecke geforscht wird, fehlt jedoch noch immer.“, erläutert Sabine Giese, Sprecherin der KSS.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften kritisiert besonders, dass im Hochschulbereich neben den Drittmitteleinnahmen alle anderen Dimensionen vom neuen Gesetz ausgenommen wurden. Deren Tätigkeiten in Lehre, Forschung, Verwaltung oder Transfer, welche die eigentlichen Haupttätigkeitsfelder der Hochschulen darstellen, werden keinerlei Transparenzpflicht unterworfen.
„Schon seit langem fordern wir mehr Transparenz im Handeln der Rektorate – insbesondere für Hochschulmitglieder. Das neue Transparenzgesetz hat dabei eher enttäuscht. Spannend ist, wie die Hochschulen selbst in ihren Stellungnahmen reagierten. Auf der einen Seite finden sie Transparenz ganz toll, auf der anderen Seite würden sie den einzigen transparenzpflichtigen Bereich lieber noch weiter einschränken. Im Gegensatz zu den bald in der Auskunftspflicht stehenden Hochschulleitungen wurden wir als direkt Betroffene leider nicht zum Gesetzesentwurf gehört“, kritisiert Uta Lemke, ebenfalls Sprecher*in der KSS.
Die KSS schließt sich damit der Kritik der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Mehr Demokratie!, der Open Knowledge Foundation Deutschland und des DGB an: „All die Ausnahmen im Transparenzgesetz wurden nicht einmal sachlich oder rechtlich begründet und scheinen eher im Interesse der auskunftspflichten Stellen beschlossen zu sein. Es kommt uns so vor, als wurde hier der kleinste gemeinsame Nenner gesucht. Das widerspricht unseres Erachtens sämtlichen Ansprüchen an eine unabhängige sowie transparente Wissenschaft und dem immer größer werdenden öffentlichen Interesse daran!“, erklärt Lemke abschließend.
Die Pressemitteilung ist auch als PDF verfügbar.