Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) kritisiert das Vorhaben der Hochschulrektor*innenkonferenz (HRK) das Vorschlagsrecht zur Benennung der Studierenden in den Akkreditierungsrat an die Landesrektor*innenkonferenzen (LRK) zu übertragen. Der studentische Akkreditierungspool hatte bisher die zwei Positionen ausgeschrieben, eine Befragung der Bewerber*innen vorgenommen und die Vertreter*innen gewählt. Bereits zum wiederholten Mal möchte die HRK dem Vorschlag des studentischen Akkreditierungspools nicht folgen. Gleichzeitig soll durch den Senat der HRK am 26. Juni ein neues Verfahren zur Besetzung der Studierendenvertreter*innen im Akkreditierungsrat etabliert werden. „Die KSS unterstützt als pooltragende Organisation den studentischen Akkreditierungspool, welcher aus unserer Sicht alleinig die Kompetenz hat Studierende für den Akkreditierungsrat vorzuschlagen“, so Daniel Irmer, Sprecher der KSS.
Der studentische Akkreditierungspool wird durch die Landesstudierendenvertretungen, die Bundesfachschaftentagungen und den freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V. getragen. Diese breite Legitimierung zur Vertretung von Studierendeninteressen haben die Landesrektor*innenkonferenzen nicht. Darüber hinaus ist es fraglich, wie zwei Studierenden ausgewählt werden sollen, wenn 16 Landesrektor*innenkonferenzen je zwei Vorschläge unterbreiten. Fabian Köhler, Referent für Lehre und Studium der KSS, erläutert: “Die KSS nimmt regelmäßig an den Poolvernetzungstreffen teil und wirkt bei der Anhörung und Wahl der Kandidat*innen für den Akkreditierungsrat mit. Die Landesrektor*innenkonferenz ist inzwischen an die KSS herangetreten, da Studierende aus Sachsen benannt werden sollen. Alle qualifizierten Personen in Sachsen haben jedoch die Möglichkeit, sich beim studentischen Akkreditierungspool zu bewerben. Regionalproporz durch die Benennung sächsischer Kandidat*innen lehnen wir strikt ab, es geht um die Vertretung von Studierendeninteressen in einem bundesweit agierenden Gremium und nicht um die Durchsetzung landesspezifischer Interessen.“
„Wir fordern eine dauerhafte Verfahrenslösung mit dem studentischen Akkreditierungspool als einzige Institution, die Studierende benennen darf. Nach Maßgaben des ‘European Quality Assurance Register for Higher Education’ sollten diese unabhängig benannt werden. Eine Bestimmung durch die Universitätsleitungen ist dabei nicht im Sinne einer studentischen Legitimierung und unabhängigen Arbeit. Wir fordern den Senat der HRK dazu auf am Montag die Meinung der Studierendenvertretungen zu respektieren und umzusetzen”, so Irmer abschließend.
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