#KSSAdventskalender
Heute präsentiert die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen das 8. Türchen des Adventskalenders mit der Forderung „feste Haushaltsposten für zentrale Gleichstellungsbeauftragte“
Nur mit einer Ausstattung zur Förderung von Projekten, aber auch um eine Bürostelle und vielleicht sogar eine Referentin einzustellen sind durchaus nötig, damit Gleichstellungsbeauftragte ihrer Arbeit in ausreichendem Umfang nachgehen können.
Momentan ist die Zuweisung dieser Mittel Sache der Hochschulleitung, die dies tun oder eben auch lassen kann. Wir fordern daher eine Festlegung im Gesetz, die eine Ausstattung der Gleichstellungbeauftragten klarstellt.