Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) mahnt anlässlich der gestrigen Verabschiedung des Studienakkreditierungsstaatsvertrags im Sächsischen Landtag an, dass die Entwicklung des Hochschulakkreditierungswesens auch in Sachsen weiter vorangetrieben werden muss. “Der Staatsvertrag regelt grundsätzlich die Zuständigkeiten der Akkreditierung neu und verlagert Kompetenzen von den privatrechtlichen Agenturen zum Akkreditierungsrat, einer wissenschaftsgeleiteten Stiftung – eine tatsächliche Weiterentwicklung findet jedoch nicht statt”, erklärt Daniel Irmer, Sprecher der KSS.
Die nähere Ausgestaltung des Staatsvertrags geschieht auf Landesebene durch eine Rechtsverordnung, welche innerhalb der Kultusminister*innenkonferenz (KMK) am 7. Dezember bereits abgestimmt wurde. Irmer berichtet: “Der Koordinierungsausschuss des Studentischen Akkreditierungspools hat ausführlich Stellung bezogen. Auch wir haben uns an diesem Prozess beteiligt, aber viele unserer Anregungen wurden nicht aufgenommen.” So ist auch die Benennung der Studierendenvertreter*innen im Akkreditierungsrat durch die Hochschulrektor*innenkonferenz immer noch ein Streitpunkt. Mit einer Äquivalenzregelung können des Weiteren künftig Abschlüsse mit der Notiz versehen werden, dass sie einem Diplomabschluss entsprechen. “Dies heißt in unserer Lesart aber nicht, wie die Staatsregierung jedoch verlauten ließ, dass Diplomstudiengänge akkreditiert werden können”, konstatiert Irmer.
Durch die neuen Vorgaben ändern sich nur einige Rahmenbedingungen, wie beispielsweise der Akkreditierungszeitraum. “Die KSS fordert, dass bei der Akkreditierung neben den formalen Aspekten auch die tatsächliche Lehrqualität anhand von Lehrkonzepten und Erfahrungsberichten begutachtet wird”, erklärt Fabian Köhler, Referent für Lehre und Studium der KSS, “Neben der Qualitätssicherung soll besonders durch die Systemakkreditierung einer Hochschule auch die Qualitätsentwicklung massiv angestoßen werden.”
Die Akkreditierung von Studiengängen ist in Sachsen nicht gesetzlich verpflichtend, wie z.B. in Nordrhein-Westfalen. “Erst diesen Herbst wurde bekannt, dass an mehreren Hochschulen in den letzten Jahren massiv Studierende in Studiengänge ohne gültige Studiendokumente immatrikuliert wurden. Dies ist ein sehr simples Beispiel für das Versagen interner Qualitätssicherung und kann durch Akkreditierungen behoben werden. Bei Fehlen einer Akkreditierung muss jedoch gewährleistet werden, dass trotzdem qualitative Standards eingehalten werden, hier ist der Gesetzgeber zum Handeln aufgerufen”, so Irmer abschließend.
Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte Landesstudierendenvertretung alle 104.000 Studierenden an Sachsens staatlichen Hochschulen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Sprecher der KSS:
Daniel Irmer – 0170 5524069
Pressemitteilung als *.pdf-Datei
Stellungnahme zum Staatsvertrag
Stellungnahme der KSS zur Musterrechtsverordnung
Stellungnahme des Koordinierungsausschusses des studentischen Akkreditierungspools zur Musterrechtsverordnung