#KSSAdventskalender
Die „verbindlichen Mindeststandarts für Promovierende“ stehen zwar im Koalitionsvertrag. Doch als diesen Sommer das Gesetz novilliert wurde, hielt es die Staatsregierung nicht für Notwendig hier Änderungen vorzunehmen. Die aktuelle gesetzliche Lage sieht es nicht einmal vor, dass Professor*innen gegenüber der Hochschule angeben, wer bei Ihnen promoviert.
So sagte Prof. Müller Steinhagen, Rektor der TU Dresden und Vorsitzender der Landesrektor*innenkonferenz, bei der Anhörung zur kleinen SächsHSFG Novelle: „Wobei ich Ihnen jetzt ganz ehrlich sagen muss: Ich weiß nicht, wie viele genau wir haben, weil es die derzeitige Gesetzeslage nicht vorschreibt und auch gar nicht ermöglicht, zu wissen, wie viele Doktoranden man an der Universität hat, obwohl die Deutsche Forschungsgemeinschaft und andere Gremien das immer wieder fordern. […] Ich kann nur sagen: Wir haben irgendwo zwischen 4 000 und 8 000 an der TU Dresden.“
Hier ist die Gesetzgeberin zum Handeln aufgefordert, um z.B. sogenannte Doktorand*innenlisten einzuführen. Denn mit der Verbindlichkeit können auch Mitbestimmungsrechte verbunden sein und Instrumente des Qualitätsmanagements implementiert werden.