KSS kritisiert Umsetzung der Regelstudienzeitverlängerung in Folge der Corona Pandemie
Am 16.12. hat der sächsische Landtag das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) um einen Paragrafen 114a ergänzt. Durch den neuen Paragrafen wird die Regelstudienzeit von Studierenden, die im vergangenen Sommer- bzw. aktuellen Wintersemester immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, um jeweils ein Semester erhöht. Die Dauer der BAföG-Förderung ist daran gekoppelt. Das Landesamt für Ausbildungsförderung möchte nun jedoch einigen Studierenden die verlängerte Förderung verwehren. Es wies die BAföG-Ämter an, nur für Studierende, deren ursprüngliche Regelstudienzeit nach Beginn des Sommersemesters 2020 endet, die Förderungshöchstdauer zu erhöhen. Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) hat für dieses Vorgehen keinerlei Verständnis und fordert die längere Förderung für alle BAföG-berechtigten Studierenden.
Claudia Meißner, Referentin Soziales der KSS, erklärt dazu: „Die zusätzliche Einschränkung des Landesamts ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jedweder Grundlage. Der Gesetzestext ist eindeutig und gewährt allen nicht beurlaubten Studierenden die Regelstudienzeiterhöhung. Deswegen rufen wir Studierende, insbesondere die im Sommersemester knapp über ihrer Regelstudienzeit waren, auf in Widerspruch zu gehen und werden sie dahingehend unterstützen.“ Die durchschnittliche Studiendauer vieler Studiengänge liegt deutlich über der Regelstudienzeit. Dieses strukturelle Problem gab es schon vor der Pandemie, wird durch sie verschärft und nun in der Auslegung des Gesetzes völlig missachtet. „Das Ziel des Gesetzes war es, der ohnehin sehr niedrigen Anzahl an BAföG-Empfänger*innen, trotz der Corona Pandemie Sicherheit bei ihrer Studienfinanzierung zu geben. Gerade denen, die kurz vor dem Abschluss stehen, nimmt das Land diese Sicherheit nun wieder.“ ergänzt Meißner.
Einige Studierende haben im Sommersemester einen Antrag auf Förderung über die Förderhöchstdauer bewilligt bekommen. Damit bescheinigten ihnen die BAföG-Ämter, dass sie aus guten Gründen über die Regelstudienzeit hinaus studieren und weiter gefördert werden. Doch die Erhöhung der Förderungsdauer im Rahmen des Gesetzes können sie nun nicht in Anspruch nehmen. „Diese Studierenden befinden sich in der absurden Situation, dass deren Verzögerung unabhängig von der Pandemie gut begründet war, ihnen die Verzögerung durch die Pandemie nun aber nicht anerkannt werden soll. Die restriktive Umsetzung des Landesamts trifft damit beispielsweise diejenigen, die in Gremien aktiv waren und während der Krise besonders gefordert wurden. Sie verschärft also ohne Not die desaströse finanzielle Situation vieler Studierender in Krisensituationen weiter!“ kritisiert Lukas Eichinger, Sprecher der KSS, abschließend.
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