In der letzten LSR-Sitzung haben sich die Vertreter*innen der sächsischen Hochschulen auf die finalen Forderungen an ein novelliertes SächsHSFG verständigt. Diese Forderungen, die die KSS in der Ausarbeitung des neuen Hochschulgesetzes einbringen wird, konnten über mehrere KSS-Legislaturen gesammelt, diskutiert und ausgearbeitet werden. Somit steckt in der Position die Arbeit einiger „Generationen“ an studentischer Amtsträger*innen, die sich in verschiedenen Gremien in den letzten Jahren mit dem Hochschulfreiheitsgesetz auseinandergesetzt haben.
Wie kann es dazu kommen, dass sich über Jahre hinweg Forderungen anhäufen?
Die KSS sammelt nicht nur Vorschläge zur Verbesserung des SächsHSFG, wir fordern auch seit Jahren die umfassende Novellierung. Nun steht die Überarbeitung im Koalitionsvertrag, und um zu zeigen, wie wichtig den Regierungsparteien dieses Anliegen ist, hieß es, dass noch 2020 die Arbeit dazu begonnen werden soll. Somit können wir nun in umfangreichen Gesprächen auf vielen Ebenen die studentische Lebensrealität einbringen, und die Probleme des SächsHSFG in Angriff nehmen. Die wichtigsten Punkte der umfangreichen Forderungen lauten wie folgt:
Flexibilisierung des Studiums
- Unbegrenzte Anzahl von Prüfungsversuchen
- Jeder Studiengang muss auch in Teilzeit studiert werden können
- Festlegung, dass eine Arbeitsunfähigkeit zum Nachweis von Prüfungsunfähigkeit im Krankheitsfall ausreicht
- Expliziter Ausschluss von Anwesenheitspflichten
Stärkung der Studierendenschaften
- Abschaffung der Austrittsoption aus der Studierendenschaft
- Mehr Einfluss der Studierenden in den Gremien der Hochschulen
Demokratisierung der Strukturen in Hochschulen
- Stärkung der demokratisch gewählten Gruppengremien Fakultätsrat, Senat und erweiterter Senat
- Viertelparität in den Gremien der Hochschule
Gleichstellung
- Erweiterung der Gleichstellung von Geschlechtern auf eine Verschränkung von Diskriminierung
- Stärkung der Rechte und Pflichten von Gleichstellungsbeauftragten
- Abschaffung aller Studiengebühren
- Frauenquote von mindestens 40% in allen gewählten Gremien, dem Rektorat und dem Hochschulrat
Inklusion von Studierenden mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen
- verpflichtende Regelungen für Nachteilsausgleiche
- Einführung eines*r unabhängig tätigen Inklusionsbeauftragten
Stärkere gesellschaftliche Verantwortung der Universitäten
- Erweiterung der Aufgaben der Hochschulen, der Studierendenschaft und des Studienziels um gesellschaftliche Fragen
- die Verpflichtung der Hochschulen sich selbstbestimmt eine Zivil- und Transparenzklausel zu geben
- Förderung des gesellschaftlichen Engagements von Studierenden
Steigerung der Transparenz im Hochschulalltag
- Verpflichtende Veröffentlichung der Lehrveranstaltungsevaluationen
- Hochschulweite Veröffentlichung der Protokolle aller Gremien und Kommissionen, sowie öffentliche Tagung der Gremien
Steigerung der Hochschulautonomie
- Erweiterung der Experimentierklausel
- Bauherren*inneneigenschaft für die Hochschulen
- Überarbeiten des Konzeptes Zielvereinbarung
Internationalisierung
- Verpflichtende Zulassung von Nicht-EU-Ausländer*innen
- Festschreiben des Ziels einheitliche zeitliche Studienjahre in Europa
Verbesserte Lehrbedingungen
- Einführung einer Akkreditierungspflicht
- Neben Forschungsfreisemestern auch Lehrfreisemester
- Mehr Entfristung des Mittelbaus
Sonstiges
- Einführung von Umweltbeauftragten
- Verpflichtende Dissertationsvereinbarung zwischen Doktorandt*in und Betreuer*in
- Gesetzlich verankerte Vertretung des Mittelbaus
Die Novellierung des SächsHSFG wird viel Arbeit. Gerade deswegen darf es nicht hinausgeschoben werden.