Haushaltplanung der Bundesregierung sieht 882 Millionen Einsparungen beim BAföG vor
„Die Bundesregierung gesteht durch die gestern vorgestellte Haushaltsplanung ein Komplettversagen der letzten BAföG Reform ein“, so Nathalie Schmidt, Geschäftsführerin für Soziales und Hochschulpolitik des StuRa der TU Dresden. „Wir lehnen diesen einschneidenden Richtungswechsel beim wichtigsten Instrument für eine Chancengleichheit im Bildungssystem ab.“
Am 18.03.2020 wurden die Eckwerte der Finanzplanung für 2021 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2024 durch die Bundesregierung beschlossen. Die Ausgaben für das BAföG sollen hierbei bis 2024 um 882 Millionen sinken.
„Das deutsche System der Studienfinanzierung bedarf einer Generalüberholung, wie die Entscheidung die Mittelzuweisung für das BAföG im Bundeshaushalt zu senken klar verdeutlicht. Bereits während der BAföG-Reform 2019 warnten Studierendenvertretungen davor, dass die Reformen an der Lebensrealität der Studierenden vorbei gehen würden. Effektiv war die Novelle nicht mehr als ein Inflationsausgleich. Gerade jetzt, in Zeiten der Krise, in der typisch studentische Einkommensquellen wegfallen, wird klar, wie instabil und sozial ungerecht das deutsche System der Studienfinanzierung ist.“, so Claudia Meißner, Referentin für Soziales des StuRa der TU Dresden. „Dass über die nächsten Jahre 882 Millionen Euro aus dem BAföG-Topf entfernt werden sollen, ist ein nicht tolerierbarer Rückschritt.“
Zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium, nur knapp 12 Prozent erhalten Förderung nach BAföG.
„Die Zahlen sprechen für sich: Dass so wenig Studierende BAföG erhalten, liegt an den Rahmenbedingungen, die das BAföG setzt, nicht daran, dass es ihnen wirtschaftlich gut ginge. Diese Finanzentscheidung ist ein weiterer Schritt hin zu einer Aushöhlung des BAföG. Bildung darf nicht zum Luxus werden, den nur die Gutsituierten sich leisten können, Bildung ist ein Grundrecht!“, so Lasse Emcken, Sprecher der KSS.
„Es ist dringend nötig einen Mechanismus zu entwickeln, der die Wohnpauschale an die realen Mieten anpasst. Auch der nicht mehr zeitgemäße Leistungsnachweis nach dem vierten Semester muss abgeschafft werden. Zudem bedarf es der kontinuierlichen Anpassung der Freibeträge bei Studierenden und Unterhaltspflichtigen, sowie einer Ausweitung der Zahlung über die Regelstudienzeit hinaus. Um den individuellen Lebenssituationen der Studierenden gerecht zu werden, sollten darüber hinaus Fördermöglichkeiten, zum Beispiel für das Teilzeitstudium geschaffen werden.“, so Emcken abschließend.
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