KSS fordert Diskriminierungsschutz für Studierende direkt im AGG und SächsHSFG
Immer wieder werden an den Sächsischen Hochschulen erschreckend viele Vorfälle diskriminierenden Verhaltens, Belästigung oder Gewalt gegenüber Studierenden bekannt. Seit 2016 wurden an Sächsischen Hochschulen 114 Fälle gemeldet, wie eine kleine Anfrage von Sarah Buddeberg im Sächsischen Landtag vor Kurzem aufzeigte [1]. Viele davon sind sexistischen oder rassistischen Ursprungs – insbesondere von Seiten Dozierender. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Zahl nur einen Bruchteil realer Geschehnisse dokumentiert. Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften betont daher zum heutigen „Internationalen Frauentag“ am 08. März ihre Forderungen nach der Aufnahme von Studierenden ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie die Verankerung von Diskriminierungsschutz für Studierende im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz.
Betroffene Studierende schildern ihre Erlebnisse (zum Schutz der Personen anonymisiert): „Einer meiner Professoren hat sich in der Vorlesung ständig sexistisch geäußert – viele von uns fühlten sich angegriffen. Wir haben versucht uns über die studentische Vertretung und auch über die entsprechenden Stellen in der Hochschule selbst zu beschweren. Doch mehrfach wurden wir darauf hingewiesen, dass es – außer einer offziellen Rüge, aus der nichts folgte – keine konkreten Handlungsmöglichkeiten gäbe. Sonst gab es keinerlei Konsequenzen für den Professor und noch immer berichten Studis aus seinen Seminaren über seine sexistischen Äußerungen.“, erklärt eine Studentin. Eine weitere Person schildert: „Ich wurde in einem Seminar sogar beinahe angeschrien. Nachdem ich versucht habe mich bei allen möglichen Stellen dagegen zu wehren, wurde mir letzten Endes geraten, dem Lehrenden bis zu meinem Studienabschluss einfach aus dem Weg zu gehen“.
Die studentische Vertretung in Sachsen zeigt sich schockiert und bekräftigt die Forderungen nach mehr Diskriminierungsschutz: „Die Handlungsmöglichkeiten für Studierende, die an Sächsischen Hochschulen mit Diskriminierungen konfrontiert werden, sind minimal. Aufgrund fehlender Vorgaben in den gesetzlichen Grundlagen ist ein unabhängiges Meldeverfahren mit tatsächlichen Konsequenzen für Täter*innen schwer zu erreichen.“, erklärt Marie Polonyi, Referentin für Inklusion der KSS. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht nur für Beschäftigte – wie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte – ein Recht zur Beschwerde vor. Für Studierende an Sachsens Hochschulen verweist das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) lediglich auf Beratungsmöglichkeiten sowie auf bestehende Ordnungen der jeweiligen Hochschule. „Diese formalisierten Verfahren und Beschwerdestellen sowie Zuständigkeiten für diskriminierende Vorfälle sind jedoch weder gut etabliert noch wirkungsmächtig. Obendrein sind sie leider keine Vorgabe und noch nicht einmal bei allen Hochschulen überhaupt vorhanden. Laut den Angaben aus der Kleinen Anfrage ist der Umgang mit gemeldeten Fällen an Sachsens Hochschulen sehr unterschiedlich. Es braucht dringend einheitliche Regelungen für einen konsequenten und wirksamen Diskriminierungsschutz für sächsische Studierende! Dieser fatale Umgang ist den betroffenen wissenschaftlichen Einrichtungen einfach nicht würdig.“, stellt Sabine Giese, Sprecherin der KSS, klar.
Diese könnten durch entsprechende Ergänzungen im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) geschaffen werden. Die Landeshochschulgesetze von Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hamburg enthalten bereits entsprechende Passagen zum Schutz vor Diskriminierung. Doch auch das AGG könnte durch einen expliziten Bezug auf Studierende bundesweit Abhilfe schaffen.
[1] Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg im Sächsischen Landtag: