KSS fordert flexibles und unbürokratisches Handeln von Bund, Freistaat und Hochschulen für die Aufnahme aller geflüchteten Studierenden aus der Ukraine
Unter den Menschen, die aus der Ukraine flüchten, befinden sich auch zahlreiche Studierende. Ihre Hochschulen sind teilweise vollkommen zerstört. Um eine schnelle Fortsetzung des Studiums in Deutschland zu ermöglichen fordert die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) umgehendes und unbürokratisches Handeln von allen Beteiligten – auch in Sachsen. Studierende benötigen umgehend Zugang zu Sprachkursen, um möglichst bald die formalen Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Ebenso müssen Lösungen für die Studienfinanzierung und einen langfristigen Aufenthalt zum Zweck des Studiums gefunden werden.
Besonders Studierende aus Drittstaaten, die sich zum Studium in der Ukraine aufhielten und vor dem Krieg geflüchtet sind müssen um die Möglichkeit bangen, ihr Studium fortsetzen zu können. Denn diese erhalten nur dann vorübergehenden Schutz nach §24 Aufenthaltsgesetz, wenn sie nachweisen, dass sie nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Ob sie ihr Studium dort überhaupt abschließen können, wird jedoch nicht berücksichtigt. „Studierende aus Drittstatten haben in der Ukraine studiert, weil es ihnen in ihrem Herkunftsland aufgrund der politischen Situation, viel zu hoher Studiengebühren oder schlichtweg in Ermangelung ihres Studiengangs unmöglich war. Jetzt berichten uns die Betroffenen teilweise unter Tränen von der wahnsinnigen Angst, sollten sie aus Deutschland abgeschoben werden.“, erläutert Sabine Giese, Sprecherin der KSS. „Wir fordern, dass Bund und Länder von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Schutzstatus für alle geflüchteten Studierenden über §23 des Aufenthaltsgesetzes zu ermöglichen. Außerdem wären sie damit für den Bezug von BAföG berechtigt. Für die Studierenden, deren gesamte Existenz momentan auf dem Spiel steht, würde das eine enorme Entlastung bedeuten.“
Am 08. April hat der Bundesrat den vorübergehenden Schutz für alle aus der Ukraine geflüchteten Menschen gemäß Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-Verordnung bis zum 31. August 2022 verlängert. Bis dahin können sich demnach auch geflüchtete Studierende aus Drittstaaten weiterhin um eine legale Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums (§ 16b AufenthG) in Deutschland bemühen.
„Wir haben in der vergangenen Woche mehreren Politiker*innen in Sachsen geschrieben, unter anderem unserem Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow, und sie insbesondere auf die Lage der Drittstaatler*innen aufmerksam gemacht. Umso mehr freuen wir uns, dass die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für diese Menschen nun verlängert wurde. Doch nun darf es keinen Stillstand geben. Es braucht dauerhafte Lösungen!“, verdeutlicht Uta Lemke, ebenso Sprecherin der KSS.
Auch in der bereits bestehenden Rechtslage gibt es Möglichkeiten der Entlastung: Die KSS fordert insbesondere das Sächsische Staatsministerium für Inneres auf, bestehende Ermessensspielräume für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach §16b AufenthG zum Zweck eines Studiums zu nutzen und den Zugang durch Abbau von bürokratischen Hürden zu erleichtern. „Bei der Antragstellung müssen die Studieninteressierten nachweisen, dass sie eine Zulassung an einer deutschen Hochschule haben und den Lebensunterhalt für ihr Studium selbst bestreiten können. Die Ausländerbehörden können jedoch auch die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs zur Studienvorbereitung und den finanziellen Nachweis für weniger als ein Jahr als ausreichend für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erachten. Von diesen Ermessensspielräumen sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden! Das gibt den geflüchteten Studierenden Zeit, erst einmal anzukommen, die Sprache zu lernen und nicht direkt aufgrund von zu hoher und unverständlicher Bürokratie abgeschoben zu werden“, macht Giese weiterhin deutlich.
Dabei können auch die Hochschulen selbst Möglichkeiten schaffen, die Aufenthaltserlaubnis für betroffene Studierende zu erleichtern. An der TU Dresden wurde auf studentische Initiative hin beispielsweise die Möglichkeit eines flexiblen Austauschstudiums geschaffen. Hierüber können sich die Betroffenen bereits relativ unbürokratisch als Studierende immatrikulieren und an Spachkursen sowie Lehrveranstaltungen teilnehmen. „Damit können sie die Zulassungsvoraussetzungen für ein ordentliches Studium mit dem Ziel eines Abschlusses schnell erreichen und sich die besuchten Module nachträglich anrechen lassen. Mit dem Immatrikulationsstatus wird außerdem eine zentrale Anforderung für eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken erfüllt. Die Hochschulen sollten die Verantwortung demnach nicht nur an die Politik weiterschieben, sondern bereits jetzt selbst handeln. Nur so werden sie ihren Solidaritätsbekundungen gerecht!“, erläutert Lutz Thies anhand der Erfahrung aus dem mehrjährigem Engagement für Geflüchtete an der TU Dresden.
Die Pressemitteilung ist auch als pdf. verfügbar.