Antragstellung zur Überbrückungshilfe gleicht einem Glücksspiel
Studierendenvertretungen können nur noch den Kopf schütteln. Endlich, gut vier Monate nach Beginn der Corona-Pandemie und der damit verbundenen existenziellen Krise vieler Studierender werden erste Anträge für die Überbrückungshilfe bearbeitet. Endlich Hilfe für die Studierenden – könnte man meinen. Doch das für die Auszahlung entwickelte Online-Tool und die Vorgaben des BMBF stellen für Studierende in Not nahezu unüberwindbare Hürden dar.
Katrin Lögering vom Landes-ASten-Treffen NRW erklärt die Problemlage:
„Durch das Online Tool und die restriktiven Kriterien kommen an einigen Standorten nur ein Drittel der gestellten Anträge bei den Sachbearbeiter*innen in den Studierendenwerken an, von denen nur bei 40% Unterlagen nachgefordert werden. Denn schon geringe Formfehler, wie zum Beispiel ein schlechter Scan des Personalausweises stehen einer Bewilligung im Weg. Eine erneute Antragstellung für den Monat ist dann nicht möglich – das Konto ist trotzdem leer. Das offensichtliche Ziel des Ministeriums scheint es somit zu sein, die Bewilligungsquote bewusst niedrig zu halten, um das ohnehin sehr geringe Finanzvolumen nicht ausschöpfen zu müssen. Von den 100 Mio Euro müssen übrigens Verwaltungspauschale, Rechtskosten und Erstellung des Antragstools direkt abgezogen werden – ohne auch nur einem Studi geholfen zu haben.“
„Während Anträge aufgrund von Formalia abgelehnt werden, bleibt ein Thema scheinbar komplett auf der Strecke: der Datenschutz. Das BMBF gibt die datenschutzrechtliche Verantwortung an die Studierendenwerke ab, da es sich nach eigenen Angaben nicht für deren Umsetzung verantwortlich fühlt [1]. Fraglich bleibt jedoch, ob es als Initiator der Überbrückungshilfen diese große Verantwortung so einfach abgeben kann. Damit macht das Ministerium die Studierendenwerke einmal mehr zum Sündenbock für das eigene Versagen in der Krise.“ ergänzt Raffael Plum, Koordinator der Landes-ASten-Konferenz Rheinland-Pfalz
„Doch auch die technische Umsetzung ist dilettantisch. Inakzeptable Fehler des Systems führten zu fälschlicherweise abgelehnten Anträgen. Erst nach Intervention der Betroffenen werden diese Fehler erkannt und erneut geprüft. Unklar bleibt dabei, wie viele Studierende sich dadurch fälschlicherweise ihrem Schicksal ergeben haben und den Anspruch auf Hilfe abschreiben. Somit bleibt die Bewilligung der notwendigen Überbrückungshilfen ein Glücksspiel.“, so Lukas Eichinger, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
„Das Bewilligungsverfahren, welches durch vorgelagerte Algorithmen verkürzt wird, wird der Notlage der Studierenden nicht gerecht. Hier muss unbedingt nachgebessert werden! Außerdem müssen alle Anträge von Sachbearbeiter*innen gesichtet und Rückfragen bei unvollständigen Unterlagen angestellt werden. Nur so kann die dringend benötigte finanzielle Unterstützung bei den betroffenen Studierenden endlich ankommen, statt diese an einem intransparenten Bürokratiemonster scheitern zu lassen.“, fordert Anna-Maria Trinkgeld, Sprecherin der Landes-ASten-Konferenz Bayern, abschließend.
Die Pressemitteilung ist auch als .pdf verfügbar