Landesstudierendenvertretungen fordern grundlegende Reform der Überbrückungshilfen

 

Mit dem sogenannten „Lockdown light“ kehren im November auch für die Studierenden viele Probleme des Sommers wieder. Weitere Einschränkungen beim Präsenzlehrbetrieb an den Hochschulen und vor allem der erneute Verlust von Nebenjobs erschweren die Studiensituation im Wintersemester. Eine zentrale Forderung der Studierenden sind finanzielle Hilfen, die im Gegensatz zur „Überbrückungshilfe“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) tatsächlich helfen.  Die Landes-ASten-Konferenzen Bayern (LAK Bayern) und Rheinland-Pfalz (LAK RLP), die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), das Landes-ASten-Treffen Nordrhein-Westfalen (LAT NRW) und die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg (LaStuVe BaWü) halten die aktuellen Maßnahmen des BMBF für viel zu kurz gegriffen und fordern eine verlässliche Studierendenhilfe für die Dauer des Wintersemesters.

Zur finanziellen Unterstützung der Studierenden scheint Bundesbildungsministerin Karliczek an der bereits im Sommersemester viel kritisierten Überbrückungshilfe festzuhalten: „Zu Beginn der Pandemie sträubte sich das BMBF um Ministerin Karliczek stark dagegen Corona-Hilfen für Studierende zuzulassen. Bereits Anfang April starteten verschiedene Landesstudierendenvertretungen die Petition „Soforthilfe für Studierende JETZT“ [1]  und versandten einen offenen Brief zur finanziellen Notlage der Studierenden an Bund und Länder [2]. Erst im Juni entschied sich das Bundesministerium dazu KfW-Kredite für Studierende mit einem Zinssatz von 4,3 % ab dem 10. Monat einzurichten. Die eigentlichen zuschussbasierten Studierendenhilfen folgten erst im Juli“, fasst Maximilian Frank, Sprecher der LAK Bayern zusammen.

„Auch die maximale Zuschusshöhe von 500 Euro, die abhängig vom Kontostand in der Praxis sogar noch niedriger ausfällt, ist weit entfernt von der Lebensrealität der Studierenden, liegen die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben doch bei etwa 819 Euro [3]. Darüber hinaus werden die Hilfen auch nicht pauschal ausgezahlt, sondern direkt mit der Höhe des Kontostands verrechnet, wobei Studierende mit mehr als 500 Euro als nicht bedürftig angesehen werden. Weitere Restriktionen, wie ein überbürokratisierter Antragsprozess sowie die mangelnde technische Umsetzung der Online-Antragsstellung sorgten dafür, dass fast 40 % der Anträge nicht genehmigt wurden [4]. Die strukturellen Probleme der Überbrückungshilfe zeigten sich also bereits im Sommersemester deutlich“, meint Amanda Steinmaus, Koordinatorin des LAT NRW.

„Die Infektionszahlen gingen während des Sommers zurück, die finanzielle Not der Studierenden blieb. Dennoch erklärte das BMBF mit dem vorzeitigen Ende der Überbrückungshilfen im September die Pandemie bei Studierenden faktisch für beendet. Einige waren in der Lage erneut Nebenjobs zu finden. Wer aus Angst vor einem erneuten Lockdown sein mühsam verdientes Geld zur Seite legen konnte, wird nun durch die erneute Anwendung der 500-Euro-Deckelung hart bestraft. Für Studierende, die im November ihren Nebenjob verloren haben, gibt die allgemeine wirtschaftliche Lage auch in den Folgemonaten wenig Anlass zu Optimismus. Eine Neuauflage der Überbrückungshilfen allein für den Monat November ist daher eine Alibi-Lösung. Das BMBF würde die Studierenden damit zum wiederholten Male im Stich lassen.“ ergänzt Paul Senf, Sprecher der KSS.

„Eine wirkliche und krisensichere Lösung wäre die kurzfristige Öffnung des BAföG in Kombination mit einer langfristig angelegten sozialgerechten BAföG-Reform. Sollte Ministerin Karliczek jedoch stur bleiben, braucht es umfassende Anpassungen bei den Überbrückungshilfen. Zunächst ist essenziell, dass die Hilfen für das gesamte Wintersemester 2020/21 zur Verfügung stehen. Die Zuschusshöhe muss genau wie die Bedürftigkeitsgrenze deutlich angehoben werden, damit mehr Studierende erreicht werden.“ erklärt Raffael Plum, Sprecher der LAK Rheinland-Pfalz.

„Neben der Unterstützung in finanziellen Notlagen muss auch sichergestellt werden, dass pandemiebedingte Nachteile im Studium verhindert werden. Dazu gehört z.B. die Verlängerung aller Prüfungs-, Studien- und Studienfinanzierungsfristen. Andernfalls wird wie im Sommersemester für viele Studierende nur ein Studienabbruch in Frage kommen. Damit schadet das Bundesbildungsministerium um Frau Karliczek nicht nur vielen Studierenden, sondern auch der Gesellschaft nachhaltig.“ fügt Andreas Bauer, Sprecher der LaStuVe BaWü abschließend hinzu.

[1] https://www.openpetition.de/petition/online/soforthilfe-fuer-studierende-jetzt#petition-mai
[2] https://latnrw.de/offener-brief-studieren-in-zeiten-von-corona/
[3] http://www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_hauptbericht.pdf
[4] https://www.studentenwerke.de/de/content/150000-mal-%C3%BCberbr%C3%BCckungshilfe-f%C3%BCr

Kontakte für Rückfragen: 

Landes-ASten-Konferenz Bayern:
Maximilian Frank | sekretariat@lak-bayern.de

Landes-ASten-Konferenz Rheinland-Pfalz:
Raffael Plum | koordination@lak-rlp.org

Konferenz Sächsischer Studierendenschaften:
Paul Senf | sprecherinnen@kss-sachsen.de

Landes-ASten-Treffen NRW:
Amanda Steinmaus | koordination@latnrw.de

Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg:
Andreas Bauer | praesidium@lastuve-bawue.de

Die Pressemitteilung ist auch als .pdf verfügbar.

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